Eingeschränkt

Darf man „kompostierbar“ seit dem 27. September 2026 noch sagen?

„kompostierbar“ ist seit dem 27. September 2026 nur mit Nachweis zulässig: Der Begriff ist eingeschränkt, nicht generell verboten – erlaubt, wenn die konkrete Aussage dahinter belegt und auf derselben Seite genannt wird.

Compostable / Kompostierbar

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 11 von 680 geprüften Websites gefunden — 1.6%.

betroffene Websites
11
Fundstellen insgesamt
21
in der höchsten Schwerekategorie
6

Warum das ein Problem ist

Es muss angegeben werden, ob es sich um Heim- oder Industriekompostierung handelt. Irreführend, wenn die lokale Kompostinfrastruktur für den Verbraucher nicht existiert.

Prüfen Sie Ihren Text auf „Kompostierbar“

Fügen Sie eine Produktbeschreibung, einen Werbe- oder Verpackungstext ein. Kostenlos, ohne Konto, Ergebnis in Sekunden.

Was Sie stattdessen schreiben

Klären Sie den Standard, z. B. „Heimkompostierbar innerhalb von 26 Wochen (OK Compost HOME zertifiziert durch TÜV Austria).“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Sie schreiben gerade einen Produkttext? Produkttext auf „kompostierbar“ prüfen

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.