Hohes Risiko

Darf man „biologisch abbaubar“ seit dem 27. September 2026 noch sagen?

„biologisch abbaubar“ ist seit dem 27. September 2026 allein stehend nicht mehr erlaubt. Nach der EmpCo-Richtlinie ist der Begriff eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Dasselbe gilt für „abbaubar“.

Biodegradable / Biologisch abbaubar

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 19 von 680 geprüften Websites gefunden — 2.8%.

betroffene Websites
19
Fundstellen insgesamt
43
in der höchsten Schwerekategorie
15

Warum das ein Problem ist

Irreführend, sofern Bedingungen und Zeitrahmen der biologischen Abbaubarkeit nicht angegeben sind. Viele „biologisch abbaubare“ Produkte zerfallen nur in industriellen Anlagen, die für Verbraucher nicht zugänglich sind (BGH I ZR 138/19 zu „kompostierbar“).

Prüfen Sie Ihren Text auf „Biologisch abbaubar“

Fügen Sie eine Produktbeschreibung, einen Werbe- oder Verpackungstext ein. Kostenlos, ohne Konto, Ergebnis in Sekunden.

Was Sie stattdessen schreiben

Geben Sie die Bedingungen an, z. B. „Biologisch abbaubar in industriellen Kompostieranlagen innerhalb von 12 Wochen (EN 13432 zertifiziert).“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Sie schreiben gerade einen Produkttext? Produkttext auf „biologisch abbaubar“ prüfen

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.