Die EU greift hart durch
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (Richtlinie 2024/825) tritt am 27. September 2026 vollständig in Kraft, und die Green-Claims-Richtlinie folgt dicht dahinter. Bußgelder für irreführende Umweltaussagen können bis zu 4 % des jährlichen EU-Umsatzes erreichen — und das, bevor nationale Aufsichtsbehörden ihre eigenen Bußgelder obendrauf verhängen. Das Muster zeichnet sich bereits ab: 2024 urteilte der BGH in I ZR 98/23 gegen einen Süßwarenhersteller wegen einer unerklärten „klimaneutral"-Aussage, die französische DGCCRF hat sechsstellige Bußgelder für vage „umweltfreundlich"-Kennzeichnungen auf Modeseiten verhängt, und die niederländische ACM hat sich mit mehreren Fluggesellschaften wegen CO₂-Kompensationsaussagen geeinigt. Der Scanner erfasst 82 verbotene und hochriskante Begriffe, die direkt aus diesen Urteilen stammen, sodass Sie dieselbe Sprache erkennen, die Aufsichtsbehörden bereits sanktionieren.