Produktsicherheit (GPSR)

Zeigen Ihre Produktseiten, was die GPSR verlangt?

Seit dem 13. Dezember 2024 muss jedes online angebotene Produkt in der EU seinen Hersteller, bei Herstellern außerhalb der EU einen EU-Kontakt, eine Produktkennung und seine Warnhinweise zeigen. EcoClaim prüft jede Ihrer Produktseiten und sagt Ihnen, was fehlt.

In jedem Scan kostenlos. Für den Sicherheits-Check brauchen Sie kein Guthaben.

Was das Gesetz verlangt

Die Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, GPSR) hat am 13. Dezember 2024 die alte Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Nach Artikel 19 muss ein Online-Angebot die Angaben klar und gut sichtbar zeigen, die Kunden sonst auf dem Produkt oder der Verpackung finden.

Das heißt: Name sowie Post- und elektronische Anschrift des Herstellers; bei Herstellern außerhalb der EU dieselben Angaben der verantwortlichen Person in der EU; eine Produktkennung (Typ, Modell, Charge oder ein Bild); und die Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache, die die Kunden verstehen.

Das gilt für Onlineshops und Marktplatzhändler gleichermaßen, für alle seit dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebrachten Produkte.

Deutsche Gerichte setzen das bereits zwischen Wettbewerbern durch: Das Landgericht Hechingen (23. April 2026, 5 O 37/25 KfH) wertete fehlende Herstellerangaben in Online-Angeboten als Wettbewerbsverstoß.

Was wir auf jeder Produktseite prüfen

Vier Punkte, jeweils mit klarer Antwort und, wenn etwas fehlt, einem Textvorschlag zum Einfügen.

Hersteller

Name, Postanschrift und E-Mail oder Kontaktformular, auf der Produktseite selbst (ein Tab oder Akkordeon zählt).

EU-Kontakt

Bei Herstellern außerhalb der EU: die verantwortliche Person in der EU mit EU-Anschrift und Kontakt.

Produktkennung

Modell-, Artikel-, Typ- oder Chargennummer oder EAN, damit das Produkt identifizierbar ist.

Warnhinweise

Ob diese Art Produkt Warnhinweise braucht (Spielzeug, Kerzen, Elektrogeräte …) und ob die Seite sie zeigt.

Ehrliche Antworten, kein Fehlalarm

Wenn wir es nicht sicher sagen können, sagen wir das. Als fehlend gilt nur, was eindeutig fehlt.

  • Vorhanden: Die Seite zeigt es.
  • Nicht gefunden / Unvollständig: Fehlt eindeutig oder teilweise: Sie bekommen den Text zum Einfügen.
  • Separate Seite: Nur auf einer verlinkten Seite. Die meisten deutschen Juristen sehen das als nicht ausreichend.
  • Nicht bestätigt: Wir konnten es nicht feststellen, etwa eine Adresse im Footer, die nicht als Hersteller gekennzeichnet ist. Kein Verstoß.
  • Nicht anwendbar: Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte fallen nicht unter die GPSR.

So funktioniert es

1

Shop hinzufügen

Kostenloses Konto anlegen und Ihren Shop oder Ihre Marktplatz-Produktlinks hinzufügen.

2

Scan starten

Jeder Scan prüft Ihre Umweltaussagen und auf Produktseiten auch die Produktsicherheit.

3

Korrigieren und neu prüfen

Vorgeschlagenen Text einfügen, dann die Produktsicherheit kostenlos neu prüfen.

Für Ihren Shop und für Marktplätze

Getestet an echten Produktseiten aus Shopify, Shopware, WooCommerce und anderen Shopsystemen sowie an Amazon-, eBay- und OTTO-Angeboten, auf Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Bei Amazon öffnen wir das Produktsicherheits-Fenster, wie es ein Kunde tun würde.

Was es kostet

  • Der Produktsicherheits-Check ist in jedem EcoClaim-Scan kostenlos enthalten.
  • Die erneute Prüfung nach einer Korrektur ist kostenlos.
  • Starten Sie mit einem kostenlosen Konto; der Scan der Umweltaussagen nutzt wie gewohnt Ihre Scan-Guthaben.

Fragen

Reicht es, wenn der Hersteller im Impressum steht?+

In der Regel nicht. Die GPSR verlangt die Angaben im Angebot selbst. Steht Ihre Firmenanschrift nur im Footer oder Impressum, zeigen wir „Nicht bestätigt“ und empfehlen, sie auf der Produktseite als Hersteller zu kennzeichnen.

Dürfen die Angaben in einem Tab oder Akkordeon stehen?+

Ja. Angaben in einem Tab oder Akkordeon auf der Produktseite gelten als vorhanden. Nur ein Link auf eine separate Seite oder ein PDF wird als Risiko gemeldet.

Gilt das auch für meine Eigenmarke?+

Ja. Wenn Sie das Produkt herstellen, sind Sie der Hersteller, und Ihr eigener Name und Ihre Anschriften gehören auf jede Produktseite.

Welche Produkte sind nicht erfasst?+

Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Medizinprodukte, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten. Diese markieren wir als „Nicht anwendbar“.

Ist das Rechtsberatung?+

Nein. Es ist eine automatisierte Prüfung dessen, was Ihre Produktseiten zeigen, damit Sie Lücken schnell schließen können. Für eine rechtliche Einschätzung fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.