Ist „Recyclingfähig“ nach EU-Recht noch erlaubt?
Nur mit Nachweis. Der Begriff ist eingeschränkt, nicht generell verboten — zulässig, wenn die konkrete Aussage dahinter belegt und auf derselben Seite genannt wird.
Recyclable / Recyclingfähig
Wie verbreitet ist das?
Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 32 von 680 geprüften Websites gefunden — 4.7%.
- betroffene Websites
- 32
- Fundstellen insgesamt
- 65
- in der höchsten Schwerekategorie
- 23
Warum das ein Problem ist
Unzulässig, wenn das Produkt für einen erheblichen Teil der Verbraucher nicht tatsächlich recycelbar ist. Die Aussage muss die reale Recycling-Infrastruktur widerspiegeln (KrWG §7).
Was Sie stattdessen schreiben
Seien Sie konkret, z. B. „Verpackung weithin recycelfähig — wird in 90 % der kommunalen Recyclingprogramme der EU akzeptiert (HDPE #2).“
Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2024/825 — die EmpCo-Richtlinie — nimmt Umweltaussagen in die Schwarze Liste des Anhangs I der UGP-Richtlinie auf. Sie gilt EU-weit ab dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. In Deutschland ist sie über das UWG umgesetzt; Bußgelder reichen bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet
URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.
Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.