Ist „Null Emissionen“ nach EU-Recht noch erlaubt?
Allein stehend nicht. Nach der EmpCo-Richtlinie ist dies eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Zero emissions / Null Emissionen
Wie verbreitet ist das?
Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 10 von 680 geprüften Websites gefunden — 1.5%.
- betroffene Websites
- 10
- Fundstellen insgesamt
- 19
- in der höchsten Schwerekategorie
- 9
Warum das ein Problem ist
Praktisch kein Produkt verursacht über seinen gesamten Lebenszyklus wirklich null Emissionen. Irreführend, sofern die Aussage nicht alle Scopes abdeckt und unabhängig verifiziert ist.
Was Sie stattdessen schreiben
Präzisieren Sie den Geltungsbereich, z. B. „Null direkte (Scope-1-)Emissionen bei der Herstellung. Gesamter Lebenszyklus-Fußabdruck: 0,8 kg CO₂e (ISO-14067 verifiziert).“
Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2024/825 — die EmpCo-Richtlinie — nimmt Umweltaussagen in die Schwarze Liste des Anhangs I der UGP-Richtlinie auf. Sie gilt EU-weit ab dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. In Deutschland ist sie über das UWG umgesetzt; Bußgelder reichen bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet
URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.
Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.