Hohes Risiko

Darf man „klimaneutral“ seit dem 27. September 2026 noch sagen?

„klimaneutral“ ist seit dem 27. September 2026 allein stehend nicht mehr erlaubt. Nach der EmpCo-Richtlinie ist der Begriff eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Dasselbe gilt für „klimakompensiert“ und „klimapositiv“.

Climate neutral / Klimaneutral

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 14 von 680 geprüften Websites gefunden — 2.1%.

betroffene Websites
14
Fundstellen insgesamt
29
in der höchsten Schwerekategorie
13

Warum das ein Problem ist

Kernbegriff des BGH-Urteils I ZR 98/23 vom 27. Juni 2024 (Katjes-Entscheidung): Die Werbung mit „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn die Bedeutung (Reduktion vs. Kompensation) am Werbemittel selbst erläutert wird. Ohne Erläuterung irreführend nach UWG §5 und EU-Richtlinie 2024/825.

Prüfen Sie Ihren Text auf „Klimaneutral“

Fügen Sie eine Produktbeschreibung, einen Werbe- oder Verpackungstext ein. Kostenlos, ohne Konto, Ergebnis in Sekunden.

Was Sie stattdessen schreiben

Geben Sie die gemessenen Emissionen und den Reduktionspfad an, z. B. „Lebenszyklusemissionen: 3,8 kg CO₂e. Auf Kurs zur Halbierung bis 2030 (Ziele SBTi-validiert).“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Sie schreiben gerade einen Produkttext? Produkttext auf „klimaneutral“ prüfen

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.