Ist „Klimaneutral“ nach EU-Recht noch erlaubt?
Allein stehend nicht. Nach der EmpCo-Richtlinie ist dies eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Climate neutral / Klimaneutral
Wie verbreitet ist das?
Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 14 von 680 geprüften Websites gefunden — 2.1%.
- betroffene Websites
- 14
- Fundstellen insgesamt
- 29
- in der höchsten Schwerekategorie
- 13
Warum das ein Problem ist
Kernbegriff des BGH-Urteils I ZR 98/23 vom 27. Juni 2024 (Katjes-Entscheidung): Die Werbung mit „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn die Bedeutung (Reduktion vs. Kompensation) am Werbemittel selbst erläutert wird. Ohne Erläuterung irreführend nach UWG §5 und EU-Richtlinie 2024/825.
Was Sie stattdessen schreiben
Geben Sie die gemessenen Emissionen und den Reduktionspfad an, z. B. „Lebenszyklusemissionen: 3,8 kg CO₂e. Auf Kurs zur Halbierung bis 2030 (Ziele SBTi-validiert).“
Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2024/825 — die EmpCo-Richtlinie — nimmt Umweltaussagen in die Schwarze Liste des Anhangs I der UGP-Richtlinie auf. Sie gilt EU-weit ab dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. In Deutschland ist sie über das UWG umgesetzt; Bußgelder reichen bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet
URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.
Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.