Darf man „grün“ seit dem 27. September 2026 noch sagen?
„grün“ ist seit dem 27. September 2026 allein stehend nicht mehr erlaubt. Nach der EmpCo-Richtlinie ist der Begriff eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Dasselbe gilt für „grüne Produkte“.
Green / Grün
Wie verbreitet ist das?
Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 423 von 680 geprüften Websites gefunden — 62.2%.
- betroffene Websites
- 423
- Fundstellen insgesamt
- 1447
- in der höchsten Schwerekategorie
- 145
Warum das ein Problem ist
Allgemeine Umweltaussage, die ohne klare und auffällige Erläuterung auf demselben Werbemittel unzulässig ist. Erweckt einen ungerechtfertigten Eindruck ökologischer Vorbildlichkeit — siehe BGH-Urteil zur Werbung mit umweltbezogenen Begriffen, I ZR 98/23.
Prüfen Sie Ihren Text auf „Grün“
Fügen Sie eine Produktbeschreibung, einen Werbe- oder Verpackungstext ein. Kostenlos, ohne Konto, Ergebnis in Sekunden.
Was Sie stattdessen schreiben
Ersetzen Sie die Aussage durch eine messbare Angabe, z. B. „Produziert mit 100 % erneuerbarem Strom (EU-Herkunftsnachweise). “
Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2024/825 — die EmpCo-Richtlinie — nimmt Umweltaussagen in die Schwarze Liste des Anhangs I der UGP-Richtlinie auf. Sie gilt EU-weit seit dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. In Deutschland ist sie über das UWG umgesetzt; Bußgelder reichen bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet
URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.
Sie schreiben gerade einen Produkttext? Produkttext auf „grün“ prüfen
Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.