Hohes Risiko

Ist „Grün“ nach EU-Recht noch erlaubt?

Allein stehend nicht. Nach der EmpCo-Richtlinie ist dies eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können.

Green / Grün

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 423 von 680 geprüften Websites gefunden — 62.2%.

betroffene Websites
423
Fundstellen insgesamt
1447
in der höchsten Schwerekategorie
145

Warum das ein Problem ist

Allgemeine Umweltaussage, die ohne klare und auffällige Erläuterung auf demselben Werbemittel unzulässig ist. Erweckt einen ungerechtfertigten Eindruck ökologischer Vorbildlichkeit — siehe BGH-Urteil zur Werbung mit umweltbezogenen Begriffen, I ZR 98/23.

Was Sie stattdessen schreiben

Ersetzen Sie die Aussage durch eine messbare Angabe, z. B. „Produziert mit 100 % erneuerbarem Strom (EU-Herkunftsnachweise). “

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.