Hohes Risiko

Ist „Umweltfreundlich“ nach EU-Recht noch erlaubt?

Allein stehend nicht. Nach der EmpCo-Richtlinie ist dies eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können.

Environmentally friendly / Umweltfreundlich

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 80 von 680 geprüften Websites gefunden — 11.8%.

betroffene Websites
80
Fundstellen insgesamt
118
in der höchsten Schwerekategorie
63

Warum das ein Problem ist

In der EU-Richtlinie 2024/825 ausdrücklich als allgemeine Aussage genannt, die nicht ohne anerkannte Zertifizierung oder spezifischen, überprüfbaren Nachweis verwendet werden darf. Im BGH-Urteil I ZR 98/23 eng mit „klimaneutral“ verknüpft.

Was Sie stattdessen schreiben

Beschreiben Sie die tatsächliche Auswirkung, z. B. „Dieses Produkt reduziert den Wasserverbrauch gegenüber der konventionellen Herstellung um 40 % (LCA verifiziert).“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.