Hohes Risiko

Ist „Umweltfreundlich“ nach EU-Recht noch erlaubt?

Allein stehend nicht. Nach der EmpCo-Richtlinie ist dies eine pauschale Umweltaussage und damit unzulässig, sofern Sie keine anerkannt hervorragende Umweltleistung nachweisen können.

Eco-friendly / Umweltfreundlich

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 41 von 680 geprüften Websites gefunden — 6%.

betroffene Websites
41
Fundstellen insgesamt
81
in der höchsten Schwerekategorie
27

Warum das ein Problem ist

Verboten nach EU-Richtlinie 2024/825 und UWG §5 ohne Nachweis durch anerkannte Zertifizierung. Zu vage, um den Verbrauchern aussagekräftige Umweltinformationen zu vermitteln.

Was Sie stattdessen schreiben

Nennen Sie den konkreten Umweltvorteil, z. B. „Hergestellt aus 80 % Post-Consumer-recyceltem Polyester, GRS-zertifiziert.“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.