Eingeschränkt

Darf man „bewusst“ seit dem 27. September 2026 noch sagen?

„bewusst“ ist seit dem 27. September 2026 nur mit Nachweis zulässig: Der Begriff ist eingeschränkt, nicht generell verboten – erlaubt, wenn die konkrete Aussage dahinter belegt und auf derselben Seite genannt wird. Dasselbe gilt für „conscious“.

Conscious / Bewusst

Wie verbreitet ist das?

Wir haben diesen Begriff in einer beanstandeten Aussage auf 35 von 680 geprüften Websites gefunden — 5.1%.

betroffene Websites
35
Fundstellen insgesamt
72
in der höchsten Schwerekategorie
18

Warum das ein Problem ist

In der Modebranche weit verbreitet (z. B. „Conscious Collection“), vermittelt aber keine konkreten Umweltinformationen. Europäische Aufsichtsbehörden stufen die Aussage als irreführend ein (H&M-Fall, ACM Niederlande 2022).

Prüfen Sie Ihren Text auf „Bewusst“

Fügen Sie eine Produktbeschreibung, einen Werbe- oder Verpackungstext ein. Kostenlos, ohne Konto, Ergebnis in Sekunden.

Was Sie stattdessen schreiben

Beschreiben Sie die konkrete Maßnahme, z. B. „Hergestellt aus 50 % Bio-Baumwolle und 50 % recyceltem Polyester.“

Prüfen Sie, ob Ihre eigene Website diesen Begriff verwendet

URL einfügen und jede Umweltaussage Ihrer Seiten gegen alle 82 eingeschränkten Begriffe prüfen lassen. Der erste Check ist kostenlos und ohne Konto möglich.

Sie schreiben gerade einen Produkttext? Produkttext auf „bewusst“ prüfen

Die Zahlen stammen aus dem eigenen Scan-Bestand von EcoClaim, zuletzt aktualisiert am 2026-08-22. Es handelt sich um eine selbstselektive Stichprobe — Websites, die durch unser öffentliches Prüftool gelaufen sind, keine Zufallsstichprobe des EU-Handels.