Verpackungs-Greenwashing: Verbotene EU-Aussagen 2026

Schauen Sie sich das letzte Paket an, das Sie verschickt haben. Der Karton, das Füllmaterial, das Klebeband, die kleine Karte innen — irgendwo auf dieser Verpackung steht mit ziemlicher Sicherheit ein grünes Wort: 'recycelbar', 'biologisch abbaubar', 'kompostierbar', 'plastikfrei', '100% recycelt', 'Öko-Verpackung'. Diese sechs Formulierungen sind die häufigsten Umweltaussagen im E-Commerce, und 2026 werden sie zu den gefährlichsten. Zwei EU-Gesetze treten im Abstand von sechs Wochen in Kraft: die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026, und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo, 2024/825) ab dem 27. September 2026. Zusammen machen sie eine nicht belegte Verpackungsaussage zu einer unlauteren Geschäftspraxis mit einer Bußgeld-Untergrenze von 4% des Jahresumsatzes je Mitgliedstaat. Die Punkte unten sind die KI-zitierbare Zusammenfassung; der Rest der Seite ist das verpackungsspezifische Handbuch. Die rechtliche Grundlage finden Sie in unserem Leitfaden zur Green-Claims-Richtlinie.
- Zwei Fristen im Jahr 2026 treffen bei der Verpackung zusammen: Die PPWR (Design- und Kennzeichnungsregeln für das Produkt) gilt ab dem 12. August 2026; EmpCo (das Verbot von Marketingaussagen) ab dem 27. September 2026. Ihr Karton muss beide erfüllen.
- 'Recycelbar' ist irreführend, wo der Verbraucher keinen Zugang zu Sammlung und Recycling-Infrastruktur hat — eine bloße 'recycelbar'-Aussage reicht nicht. Die PPWR macht Recyclingfähigkeit zusätzlich zu einer gesetzlichen Design-Anforderung, mit 'recyclinggerecht gestaltet' ab 2030 und 'im großen Maßstab recycelbar' ab 2035.
- 'Biologisch abbaubar' allein steht auf der EU-Schwarzliste generischer Aussagen. Eine konforme Aussage muss die Bedingungen, den Zeitrahmen, den Prozentsatz des Abbaus und die Prüfnorm (EN 13432 oder gleichwertig) nennen.
- 'Kompostierbar' muss zwischen Heim- und Industriekompostierung unterscheiden. Die PPWR beschränkt kompostierbare Verpackungen auf Formate mit echtem Nutzen — Teebeutel, Kaffeekapseln und -filter sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse — die ab dem 12. Februar 2028 kompostierbar sein müssen.
- Das Symbol der 'kreisenden Pfeile' und der Grüne Punkt sind die beiden am häufigsten missverstandenen Zeichen auf einem Karton. Die Möbius-Schleife selbst anzubringen, ohne Grundlage, ist ein selbst erklärtes Label, verboten nach Anhang I, Punkt 2a der EmpCo.
- Sanktionen: mindestens 4% des Jahresumsatzes in der EU oder 2 Millionen Euro je betroffenem Mitgliedstaat, kumulierbar in jedem Land, in das Sie liefern, plus Gewinnabschöpfung nach Artikel 13 der Richtlinie 2024/825.
Warum Verpackung die dichteste Greenwashing-Fläche im E-Commerce ist
Jede andere Produktkategorie hat eine Aussagefläche: die Produktbeschreibung. Verpackung hat fünf, und sie vervielfachen sich. Der physische Karton trägt gedruckte Aussagen. Die Produktseite beschreibt die Verpackung ('versendet in 100% recycelbarer, plastikfreier Verpackung'). Der Checkout bewirbt 'klimaneutrale Lieferung'. Die Seite 'Unsere Verpackung' oder Nachhaltigkeit gibt Versprechen auf Programmebene. Und die Produktfotografie zeigt einen Kraftkarton mit selbst gedrucktem grünem Blatt. Eine einzige Bestellung kann so vier oder fünf verschiedene Umweltaussagen über denselben Karton offenlegen — jede ein eigenständiger Verstoß, wenn sie den Nachweistest auf demselben Medium nicht besteht. Deshalb findet die Durchsetzung bei Verpackungen die schnellsten Erfolge: Die Aussagen sind kurz, wiederholt und im großen Maßstab gedruckt.

EmpCo erfasst Umweltaussagen auf jedem für den Verbraucher sichtbaren Medium — gedruckte Verpackung, Produkttext, Checkout-Labels und Bilder. Ein Blattmotiv, ein grüner Farbton zur Andeutung eines Öko-Vorteils oder ein selbst gezeichneter 'recycelbar'-Pfeil auf einem Produktfoto fallen alle in den Anwendungsbereich. Der Scanner muss die gerenderte Seite und die Bilder lesen, nicht nur die Textfelder.
Zwei Fristen 2026, ein Verpackungsproblem
Die meisten Händler verfolgen ein Datum. Es sind zwei, und sie greifen die Verpackungsaussage aus entgegengesetzten Richtungen an. Die PPWR ist Produktrecht: Sie regelt, was die Verpackung physisch ist und wie sie gekennzeichnet werden darf — Recyclingfähigkeit durch Design, Rezyklatanteil-Ziele, harmonisierte Kennzeichnung und ein Vorgehen gegen unnötige kompostierbare und 'biobasierte' Formate. Sie gilt ab dem 12. August 2026. EmpCo ist Marketingrecht: Sie regelt, was Sie über die Verpackung sagen dürfen, und verbietet vage und unbelegte Umweltaussagen sowie selbst geschaffene Labels. Sie gilt ab dem 27. September 2026. Eine Aussage kann nach der einen legal und nach der anderen illegal sein — eine 'kompostierbare' Verpackung, die industriell tatsächlich kompostiert, verstößt dennoch gegen EmpCo, wenn Sie 'kompostierbar' ohne Nennung von Anlage oder Norm drucken. Sie müssen beide Hürden nehmen.
Die vier Verpackungsaussagen, die Bußgelder auslösen
1. 'Recycelbar'
'Recycelbar' ist die häufigste — und bedingteste — Verpackungsaussage. Nach EmpCo und der bestehenden Rechtsprechung zu unlauteren Geschäftspraktiken ist ein bloßes 'recycelbar' überall dort irreführend, wo der Verbraucher keinen realistischen Zugang zu Sammlung und Recycling dieses Materials hat. Eine mit 'recycelbar' gekennzeichnete Folienversandtasche ist für einen Haushalt mit nur Papier- und Hartkunststoff-Sammlung am Straßenrand nicht recycelbar. Die PPWR verschärft dies von der Produktseite: Alle Verpackungen müssen recycelbar sein, mit 'recyclinggerecht gestaltet'-Kriterien ab dem 1. Januar 2030 und 'im großen Maßstab recycelbar' ab dem 1. Januar 2035. Das konforme Muster nennt Material und Weg: nicht 'recycelbare Verpackung', sondern 'Außenkarton aus Karton — EU-weit in der Papiersammlung am Straßenrand recycelbar; LDPE-Versandtasche — lokale Sammelstellen für Weichkunststoff prüfen'. Recyclingfähigkeitsaussagen finden sich im Abschnitt Materialaussagen der Referenz verbotener Wörter.

2. 'Biologisch abbaubar'
'Biologisch abbaubar' allein wird im EU-Verbot generischer Umweltaussagen ausdrücklich genannt. Alles baut sich irgendwann ab; das Wort bedeutet ohne Bedingungen nichts. Eine konforme Aussage nennt vier Dinge: die Umgebung, in der es sich abbaut (Heim, Industrie, Boden, Meer), den Zeitrahmen, den Prozentsatz des Materials, der sich zersetzt, und die anerkannte Norm, nach der es geprüft wurde — EN 13432 oder gleichwertig. 'Biologisch abbaubare Versandtasche' ist ab dem 27. September 2026 verboten. 'Beutel zertifiziert industriell kompostierbar nach EN 13432 — zersetzt sich in 12 Wochen in einer industriellen Kompostieranlage' ist vertretbar. Beachten Sie, dass 'biologisch abbaubar' und 'kompostierbar' keine Synonyme sind und niemals austauschbar verwendet werden dürfen.
3. 'Kompostierbar'
'Kompostierbar' verbirgt eine Falle: heimkompostierbar und industriell kompostierbar sind unterschiedliche Aussagen, und die meisten 'kompostierbaren' Verpackungen sind nur industriell — sie erfordern eine Anlage, zu der der Durchschnittsverbraucher keinen Zugang hat. Nach EmpCo ist 'kompostierbar' ohne Angabe, welches System erforderlich ist, irreführend. Die PPWR geht weiter und beschränkt kompostierbare Verpackungen auf die enge Gruppe von Formaten, in denen Kompostierbarkeit einen echten Nutzen bringt — Teebeutel, Kaffeekapseln und -filter sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse — die ab dem 12. Februar 2028 kompostierbar sein müssen. Für alles andere wird von kompostierbaren Formaten abgeraten, weil sie Recyclingströme verunreinigen. Ist Ihre Versandtasche oder Ihr Füllmaterial 'kompostierbar', müssen Sie Anlagentyp und Norm nennen und prüfen, ob die PPWR dieses Format überhaupt auf dem Markt haben will.
4. 'Plastikfrei', '100% Recycelbar', 'Öko-Verpackung'
Die Allzweck-Marketingfloskeln sind die am leichtesten zu findenden und am schwersten zu verteidigenden Verstöße. 'Öko-Verpackung', 'nachhaltige Verpackung', 'grüne Verpackung' und 'umweltfreundliche Verpackung' sind klassische generische Aussagen, verboten nach Anhang I, Punkt 2 der EmpCo, sofern Sie nicht über anerkannte Nachweise hervorragender Umweltleistung verfügen. 'Plastikfrei' ist irreführend, wenn Klebstoff, Fenster, Beschichtung oder Klebeband noch Kunststoff enthalten — ein sehr häufiges Versagen. '100% recycelbar' ist eine absolute Aussage, die für die gesamte Verpackung stimmen muss, einschließlich Etiketten und Verschlüssen, im tatsächlichen Sammelsystem des Verbrauchers. Ersetzen Sie jede durch eine konkrete, bewiesene Aussage über eine benannte Komponente.
Konforme Verpackungsaussagen nach EmpCo und PPWR: anerkannte Drittzertifizierungen (EU-Umweltzeichen, FSC oder PEFC für Papier, TÜV OK compost INDUSTRIAL/HOME, Blauer Engel) mit der Zertifikat- oder Lizenznummer auf demselben Medium; Rezyklatanteil-Angaben mit Chain-of-Custody ('Außenkarton: 90% Post-Consumer-Recyclingfaser, FSC Recycled C0XXXXX'); und Material-und-Weg-Recyclingaussagen ('Karton — in der Papiersammlung am Straßenrand recycelbar'). Konkret, belegt, pro Komponente: immer in Ordnung.
Scannen Sie Ihre Verpackungsaussagen in 60 Sekunden
Fügen Sie Ihre Shop-URL ein. EcoClaim durchsucht jede Produktseite, Verpackungsseite und jedes Checkout-Label und markiert 'recycelbar', 'biologisch abbaubar', 'kompostierbar', 'plastikfrei' und 82 weitere Begriffe gegen Anhang I der EmpCo — mit Schweregraden und konformen Umformulierungen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kostenlosen Scan starten →Die Recycling-Symbol-Falle
Die Möbius-Schleife mit den 'kreisenden Pfeilen' ist das am häufigsten missbrauchte Zeichen der Verpackung. Sie selbst zu drucken, ohne Grundlage, ist ein selbst erklärtes Nachhaltigkeitslabel — verboten nach Anhang I, Punkt 2a der EmpCo, genau wie ein selbst gezeichnetes 'Öko-geprüft'-Abzeichen. Die Möbius-Schleife zeigt Recyclingfähigkeit nur dort legitim an, wo das Material im System des Verbrauchers tatsächlich recycelbar ist, und ein Prozentsatz innerhalb der Schleife bedeutet ausdrücklich Rezyklatanteil, nicht Recyclingfähigkeit. Verbraucher verwechseln sie regelmäßig mit dem Grünen Punkt (Der Grüne Punkt) — einem Zeichen, das bedeutet, dass der Hersteller in ein Verpackungsrücknahmesystem eingezahlt hat, und nichts darüber aussagt, ob der Artikel überhaupt recycelbar ist. Unter dem harmonisierten Kennzeichnungsregime der PPWR weichen Ad-hoc-Symbole standardisierten; bis dahin entfernen Sie jedes selbst angebrachte Recyclingzeichen, das Sie nicht belegen können. Symbole in Produktbildern sind ebenfalls erfasst — siehe den Bild-Checker für visuelle Aussagen und den Text-Checker für einen einzelnen Block Verpackungstext.
Wo sich diese Aussagen in Ihrem Shop verstecken
- Produktbeschreibungen — 'versendet plastikfrei', 'recycelbare Verpackung', 'kompostierbare Versandtasche' im Fließtext oder in den Spezifikationen.
- Die Seite 'Unsere Verpackung' / Nachhaltigkeit / Versand — Versprechen auf Programmebene wie 'unsere gesamte Verpackung ist 100% recycelbar und plastikfrei'.
- Checkout- und Versandoptionen — 'klimaneutrale Lieferung', 'Öko-Verpackungs-Upgrade', 'plastikfreier Versand' als auswählbare Labels. Kompensationsbasierte Lieferneutralität ist gesondert eingeschränkt; siehe 12 konforme Alternativen zu 'klimaneutral'.
- Produktfotografie — Kraftkartons mit selbst gezeichneten Blättern, Recyclingpfeilen oder 'Öko'-Stempeln, die ins Bild gerendert sind.
- SEO-Meta und Open Graph — 'Plastikfreie Verpackung | Marke' als Titel oder Meta-Beschreibung, indexiert und EU-Verbrauchern gezeigt.
- E-Mails und Nachkauf-Flows — 'Ihre Bestellung wurde in kompostierbarer Verpackung versendet' in der Bestätigungs-E-Mail.
Konforme Umformulierungen: Vorher und Nachher
- 'Recycelbare Verpackung' → 'Außenkarton aus Karton: EU-weit in der Papiersammlung am Straßenrand recycelbar. Papierklebeband: mit dem Karton recycelbar.'
- 'Biologisch abbaubare Versandtasche' → 'Versandtasche zertifiziert industriell kompostierbar nach EN 13432 (TÜV OK compost INDUSTRIAL, Lizenz 7PXXXX): kompostiert in 12 Wochen in einer Industrieanlage.'
- 'Kompostierbares Füllmaterial' → 'Füllmaterial: heimkompostierbar nach NF T51-800, zersetzt sich in einem Heimkomposter innerhalb von 6 Monaten.'
- 'Plastikfreie Verpackung' → 'Karton, Klebeband und Füllmaterial sind papierbasiert und plastikfrei. Das Adressetikett verwendet eine dünne Kunststofffolie: vor dem Recyceln des Kartons entfernen.'
- '100% recycelbar' → 'Jede Komponente — Karton, Einleger und Klebeband — ist in der Standard-Papiersammlung am Straßenrand recycelbar. Kein Kunststofffenster, keine Beschichtung.'
- 'Öko- / nachhaltige Verpackung' → 'Außenkarton: 90% Post-Consumer-Recyclingfaser, FSC Recycled (C0XXXXX).' Nennen Sie die Nummer, streichen Sie das Adjektiv.
Verpackungsaussagen werden einmal gedruckt und über jede Bestellung, jede Produktseite und jede Bestätigungs-E-Mail wiederholt. Genau das macht sie effizient herstellbar — und effizient für eine Behörde, im großen Maßstab zu ahnden.
— EcoClaim — EU-Compliance-Team
Ihr Verpackungs-Audit vor der Frist
- Scannen Sie die Live-Storefront-URL, um zu sehen, was Verbraucher und Behörde sehen — Produktseiten, die Verpackungsseite, Checkout-Labels und gerenderte Bilder, nicht nur die CMS-Felder.
- Inventarisieren Sie jede Verpackungsaussage nach Komponente: Karton, Versandtasche, Klebeband, Füllmaterial, Einleger, Etikett. Jede Komponente trägt eigene Recycling- und Materialfakten.
- Streichen Sie jedes bloße Generikum: 'Öko', 'nachhaltig', 'grün', 'umweltfreundlich', 'plastikfrei' ohne einen benannten, bewiesenen Komponentenvorteil.
- Wandeln Sie 'recycelbar' in Material-plus-Weg-Aussagen um, die an das tatsächliche Sammelsystem des Verbrauchers gebunden sind.
- Wandeln Sie 'biologisch abbaubar' und 'kompostierbar' in Umgebung + Zeitrahmen + Prozentsatz + Norm (EN 13432, NF T51-800 oder gleichwertig) um und prüfen Sie, ob das Format nach der PPWR überhaupt zulässig ist.
- Entfernen Sie selbst angebrachte Recyclingsymbole und selbst geschaffene Öko-Abzeichen, die Sie nicht belegen können; behalten Sie nur anerkannte Drittzeichen mit sichtbarer Lizenznummer.
- Prüfen Sie Produktfotografie und SEO-Meta auf Verpackungsaussagen — Bilder und Snippets sind erfasst.
- Dokumentieren Sie die Nachweiskette je behaltener Aussage (Zertifikat-PDF, Chain-of-Custody, Normverweis) und verlinken oder speichern Sie sie bei der Aussage.
- Scannen Sie nach jedem Wechsel des Verpackungslieferanten, Katalogimport oder Theme-Update erneut: Neuer Standardtext bringt alte Aussagen zurück.
Sehen Sie die vollständige Referenz der 82 verbotenen Wörter
Jeder verbotene Verpackungsbegriff — recycelbar, biologisch abbaubar, kompostierbar, plastikfrei, Öko und 77 weitere — zugeordnet zu seinem genauen Punkt in Anhang I der EmpCo, mit der konformen Umformulierung. Dieselbe Referenz, die der EcoClaim-Scanner gegen Ihren Shop laufen lässt.
Liste verbotener Wörter ansehen →Häufig gestellte Fragen
Sources
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung)
- EUR-Lex — Richtlinie 2024/825 (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)
- Europäische Kommission — Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung
- Latham & Watkins — Europäische PPWR: Zusammenfassung der Bestimmungen und neue Leitlinien
- Europäisches Parlament — Abgeordnete verabschieden neues Gesetz gegen Greenwashing
- EcoClaim — Verbotene und eingeschränkte grüne Aussagen (vollständige Referenz)
FAQ
Gilt das EU-Verpackungsrecht für meinen Shop, wenn ich von außerhalb der EU versende?
Ja. Sowohl die PPWR als auch EmpCo gelten für Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und für Umweltaussagen, die für EU-Verbraucher sichtbar sind — unabhängig davon, wo das Unternehmen ansässig ist oder von wo es versendet. Wenn Sie an EU-Verbraucher verkaufen und liefern, gelten beide Gesetze ab ihren Anwendungsdaten 2026.
Darf ich das Recycling-Symbol weiterhin auf meine Verpackung drucken?
Nur wo es wirklich gerechtfertigt ist. Die Möbius-Schleife mit den 'kreisenden Pfeilen' zeigt Recyclingfähigkeit dort legitim an, wo das Material im Sammelsystem des Verbrauchers tatsächlich recycelbar ist; ein Prozentsatz innerhalb der Schleife bedeutet Rezyklatanteil. Sie selbst ohne Grundlage anzubringen, ist ein selbst erklärtes Nachhaltigkeitslabel, verboten nach Anhang I, Punkt 2a der EmpCo. Behalten Sie anerkannte Drittzeichen mit sichtbarer Lizenznummer; entfernen Sie alles, was Sie nicht belegen können.
Was ist der Unterschied zwischen der PPWR und der EmpCo-Richtlinie bei Verpackungen?
Die PPWR (Verordnung 2025/40, gilt ab 12. August 2026) ist Produktrecht — sie regelt, was die Verpackung physisch ist: Recyclingfähigkeit durch Design, Rezyklatanteil-Ziele und harmonisierte Kennzeichnung. EmpCo (Richtlinie 2024/825, gilt ab 27. September 2026) ist Marketingrecht — sie regelt, was Sie über die Verpackung behaupten dürfen. Eine Verpackung kann die eine erfüllen und gegen die andere verstoßen, Sie müssen also beide nehmen.
Ist 'biologisch abbaubar' vollständig verboten?
'Biologisch abbaubar' allein ist als generische Umweltaussage ab dem 27. September 2026 verboten. Es ist nur mit dem vollständigen Kontext zulässig: die Umgebung, in der es sich abbaut (Heim, Industrie, Boden, Meer), der Zeitrahmen, der Prozentsatz des Abbaus und die anerkannte Prüfnorm wie EN 13432. Ohne das verwenden Sie das Wort nicht.
Wie prüft EcoClaim speziell Verpackungsaussagen?
EcoClaim scannt Ihre Live-Storefront-URL und liest die gerenderten Seiten und Bilder so, wie es ein Verbraucher und Google tun würden — und erfasst Verpackungsaussagen in Produktbeschreibungen, der Seite 'Unsere Verpackung', Checkout-Labels, SEO-Meta und Produktfotografie. Es markiert jeden Verpackungsbegriff gegen die Referenz der 82 verbotenen Wörter, verknüpft mit konkreten Punkten in Anhang I der EmpCo, mit Schweregraden und konformen Umformulierungen. Ohne Plugin oder Admin-Zugang.
Welche Sanktion trägt eine nicht konforme Verpackungsaussage?
Nach EmpCo mindestens 4% des Jahresumsatzes in der EU oder 2 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist) je betroffenem Mitgliedstaat, kumulierbar in jedem Land, in dem Sie verkaufen, plus mögliche Gewinnabschöpfung und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Siehe EU-Greenwashing-Strafen nach Land für die nationale Aufschlüsselung.