Greenwashing bei Elektronik: In der EU verbotene Aussagen (2026)

Consumer-Elektronik ist eine der am stärksten exponierten E-Commerce-Kategorien der EU unter der Empowering Consumers Directive (2024/825) — und die einzige Kategorie mit eigenen, speziell auf sie zugeschnittenen Verboten. EmpCo verbietet nicht nur vages 'Öko'-Marketing; die Richtlinie ergänzt spezifische Regeln zu Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates, die für nahezu jedes online verkaufte Gerät gelten. Der wegweisende Fall ist bereits aktenkundig: Am 26. August 2025 hat das Landgericht Frankfurt Apple untersagt, die Apple Watch in Deutschland als 'CO₂-neutrales Produkt' zu bewerben, in einem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe. Die folgende Stichpunktzusammenfassung ist die KI-zitierfähige Antwort; der restliche Beitrag beschreibt jeden verbotenen Begriff, die präzedenzbildenden Fälle und die exakte rechtskonforme Alternative für jeden einzelnen.
- 'Klimaneutral' / 'CO₂-neutral' / 'klimaneutral' für ein Gerät — eigenständig verboten nach Anhang I, Nummer 4a. Die Apple Watch wurde in Deutschland untersagt, weil die Ausgleichsflächen nur bis 2029 gepachtet waren, nicht bis zum von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommenen Horizont 2050. Ersetzen Sie dies durch nachprüfbare Reduktionszahlen innerhalb der Wertschöpfungskette (siehe Klimaneutral ersetzen: 12 rechtskonforme Alternativen).
- 'Energieeffizient' / 'stromsparend' / 'Eco-Modus' als generisches Verkaufsargument — verboten nach Anhang I, Nummer 2, sofern nicht an die offizielle EU-Energielabel-Klasse (A–G) oder ein anerkanntes System gebunden. 'Energieeffizient' ohne Klassenangabe ist die klassische generische Aussage.
- 'Öko' / 'grün' / 'umweltfreundlich' / 'nachhaltig' in einem Produkt- oder Submarkennamen — verboten nach Anhang I, Nummer 2 ohne Substantiierung im selben Medium. Die Umbenennung einer 'Öko'-Linie macht das zugrunde liegende Gerät nicht rechtskonform.
- 'Aus recycelten Materialien' / 'recyceltes Aluminium' / 'Meeresplastik' bezogen auf das gesamte Produkt — verboten nach Anhang I, wenn nur eine Komponente (z. B. das Gehäuse oder die Verpackung) recycelten Anteil aufweist. Geben Sie die Komponente und den exakten Gewichtsprozentsatz an.
- 'Reparierbar' / 'auf Langlebigkeit ausgelegt' / 'langlebig' — nun geregelt durch die neuen Verbote zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit in Artikel 6 UCPD. Falsche oder nicht substantiierte Aussagen zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit sind irreführende Handlungen; ein Gerät als reparierbar darzustellen, wenn keine Ersatzteile oder Schaltpläne verfügbar sind, ist verboten.
- Software-Update-Fallen — ein Software-Update als notwendig darzustellen, wenn es lediglich die Funktionalität verbessert, oder die Tatsache zu verschweigen, dass ein Update Leistung oder Funktionalität verringert, ist nach dem geänderten Artikel 6 verboten. Dieses Verbot ist einzigartig für digitale Güter und vernetzte Geräte.
- Selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel — Markensiegel wie 'Eco Choice', 'Green Tech', 'Climate Smart', 'Planet Positive' — verboten nach Anhang I, Nummer 2a, sofern sie nicht auf einer unabhängigen Zertifizierung durch Dritte oder einem behördlichen System beruhen.
- Sanktionen: mindestens 4 % des jährlichen EU-Umsatzes oder 2 Millionen € (je nachdem, welcher Betrag höher ist) je betroffenem Mitgliedstaat, zuzüglich Gewinnabschöpfung und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Die italienische AGCM bis zu 10 Mio. € je Verstoß; Deutschland erlaubt wettbewerberbasierte UWG-Zivilklagen. Siehe EU-Greenwashing-Sanktionen nach Land.
Warum Elektronik auf der Prioritätenliste jeder Aufsichtsbehörde steht
Drei strukturelle Faktoren rücken Consumer-Elektronik an die Spitze der europäischen Durchsetzungswarteschlange. Erstens die Aussagendichte: Eine typische Geräte-Produktseite trägt 'energieeffizient', 'recyceltes Aluminium', 'klimaneutral', 'Eco-Modus', 'langlebig', 'recycelbar' und 'plastikfreie Verpackung' — sechs bis acht Umweltaussagen, für die EmpCo jeweils einen Nachweis im selben Medium verlangt. Zweitens die Elektroschrott-Kulisse: Der UN Global E-waste Monitor verzeichnete 2022 62 Millionen Tonnen Elektroschrott, ein Anstieg um 82 % seit 2010, mit einer Prognose von 82 Millionen Tonnen bis 2030 — was 'nachhaltiges' Geräte-Marketing zu einem politisch aufgeladenen Ziel macht. Drittens die geräte-spezifischen Elektronikregeln der Richtlinie: EmpCo ist das erste EU-Recht, das Pflichten zu Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates direkt in die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken schreibt und damit routinemäßige Datenblattsprache in regulierte Aussagen verwandelt. Das vollständige Durchsetzungsbild finden Sie unter Ist Greenwashing 2026 in der EU weiterhin illegal?.
Die Umsetzungsfrist ist am 27. März 2026 abgelaufen. Am 28. Mai 2026 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten — der Anwendungsstichtag am 27. September 2026 ist jedoch unabhängig vom Stand der nationalen Umsetzung verbindlich. Es gibt keine Abverkaufsfrist für nicht rechtskonforme Bestände, Verpackungen oder Produktseiten, die sich bereits im Vertriebskanal befinden.
Fall 1: Apple Watch 'CO₂-neutral' — das Frankfurter Urteil, das jede Gerätemarke zurücksetzt

Am 26. August 2025 entschied das Landgericht Frankfurt am Main gegen Apple wegen der Bewerbung der Apple Watch als 'CO₂-neutrales Produkt'. Das Verfahren wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengt, einem deutschen Umwelt- und Verbraucherschutzverband, der — wie die Wettbewerbszentrale — nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klagen kann, ohne auf eine Behörde zu warten. Das Gericht hielt die Aussage für irreführend, weil Apple sich auf Aufforstungs-Kompensationen stützte, bei denen die Pachtverträge für rund 75 % der Projektflächen nicht über 2029 hinaus gesichert waren. Verbraucherinnen und Verbraucher, so die Argumentation des Gerichts, nehmen vernünftigerweise an, dass ein 'klimaneutrales' Produkt langfristig neutral bleibt — mindestens bis 2050, dem Referenzwert des Pariser Abkommens — und Apple konnte nicht garantieren, dass die Kompensationen so lange Bestand haben würden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig — Apple kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen — und eine parallele US-Sammelklage zur selben Aussage wurde von einem kalifornischen Bundesgericht abgewiesen, was unterstreicht, wie viel strenger der europäische Maßstab ist. Apple hat seither begonnen, die Formulierung 'klimaneutral' in seiner Kommunikation auslaufen zu lassen, und beruft sich dabei ausdrücklich auf EmpCo. Die Lehre für jede Gerätemarke ist eindeutig: Ab dem 27. September 2026 gilt derselbe Maßstab in allen 27 Mitgliedstaaten nach EmpCo Anhang I, Nummer 4a. Eine Geräteaussage 'klimaneutral', 'CO₂-neutral' oder 'klimaneutral' erfordert nun (1) die exakte Reduktionszahl innerhalb der Wertschöpfungskette, (2) die offengelegten Restemissionen und (3) die Beschreibung der Kompensationsmethode — alles im selben Medium. Das rechtskonforme Neuformulierungsmuster finden Sie in Klimaneutral ersetzen: 12 rechtskonforme Alternativen, und die deutsche Durchsetzungslandschaft im Compliance-Leitfaden Deutschland.
Fall 2: Die 'Energieeffizient'-Falle — generische Aussagen ohne Klasse
'Energieeffizient', 'stromsparend', 'energiesparend' und 'Eco-Modus' sind die häufigsten Umweltaussagen bei Elektronik — und zugleich unter den am leichtesten falsch zu machenden. Nach Anhang I, Nummer 2 ist eine generische Umweltaussage unter allen Umständen verboten, sofern der Händler keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die Aussage relevant ist. Für Energie existiert diese 'anerkannte Hervorragung' bereits: das EU-Energielabel, neu skaliert auf eine A–G-Klasse nach Regulation (EU) 2017/1369. Eine Waschmaschine, ein Fernseher, ein Monitor, ein Kühlschrank oder ein Smartphone, das ohne Bezug auf seine tatsächliche Energieklasse verkauft, aber als 'energieeffizient' beworben wird, trifft eine generische Aussage ohne Verankerung — genau das, was die Richtlinie verbietet.
Rechtskonforme Neuformulierung: Lassen Sie das bloße Adjektiv weg und nennen Sie die Klasse. 'Energieklasse B (EU-Energielabel, Regulation 2017/1369); 52 kWh/Jahr im Standardmodus' ist rechtskonform; 'energieeffizient' allein ist es nicht. Dieselbe Logik gilt für den 'Eco-Modus' — benennen Sie, was der Modus tatsächlich tut ('Der Eco-Modus reduziert die Helligkeit und senkt die Leistungsaufnahme um bis zu 18 % gegenüber dem Standardmodus'), statt einen Umweltvorteil für das gesamte Produkt zu suggerieren. Die Referenz mit 82 verbotenen Begriffen ordnet jedes dieser Muster seiner spezifischen Anhang-I-Nummer zu.
Fall 3: 'Recycelte Materialien' — gesamtes Produkt vs. eine Komponente

Die Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass eine Umweltaussage nicht über ein gesamtes Produkt getroffen werden darf, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt davon bezieht. 'Aus recycelten Materialien' bei einem Telefon, Laptop oder Lautsprecher ist irreführend, wenn nur das Aluminiumgehäuse — oder schlimmer, nur die Schachtel — recycelten Anteil aufweist. Dasselbe gilt für 'recyceltes Aluminium', 'Meeresplastik' und 'recycelte Seltenerd-Magnete': Verbraucherinnen und Verbraucher lesen diese als Eigenschaft des gesamten Geräts, während der Recyclinganteil oft nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtmasse ausmacht. Die italienische AGCM hat den Maßstab der numerischen Genauigkeit in Verpackungsfällen etabliert, und die Logik überträgt sich direkt auf Gerätegehäuse und Zubehör.
Rechtskonforme Neuformulierung: Benennen Sie die Komponente und den exakten Gewichtsprozentsatz. 'Gehäuse: 100 % recyceltes Aluminium (nach Gewicht). Gesamter Recyclinganteil des Geräts: 28 % nach Gewicht. Verpackung: 90 % recycelte Fasern, FSC-zertifiziert.' Die numerische Genauigkeit ist das, was die Aufsichtsbehörden verlangen — und sie ist der Unterschied zwischen einer verteidigungsfähigen Aussage und einem Bußgeld. Die parallelen Verpackungsregeln finden Sie unter EU-Greenwashing-Sanktionen nach Land und im Compliance-Leitfaden Niederlande, wo die ACM ihre Nachweiskriterien veröffentlicht.
Fall 4: Langlebigkeit, Reparierbarkeit & Software-Updates — die nur für Elektronik geltenden Regeln

Hier weicht Elektronik von jeder anderen Kategorie ab. EmpCo ändert Artikel 6 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, um geräte-spezifische Verbote hinzuzufügen, denen keine Mode-, Kosmetik- oder Lebensmittelmarke gegenübersteht. Es ist nun eine irreführende Handlung: eine falsche Aussage zur Langlebigkeit zu treffen ('auf ein ganzes Leben ausgelegt' ohne Nachweis); ein Produkt als reparierbar darzustellen, wenn es das nicht ist; Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bewegen, Verbrauchsmaterialien früher als technisch notwendig zu ersetzen oder nachzufüllen; die Information zurückzuhalten, dass ein Software-Update Funktionalität oder Leistung negativ beeinflusst; oder ein Software-Update als notwendig darzustellen, wenn es lediglich die Funktionalität verbessert. Als Funktionen dargestellte Designentscheidungen zur vorzeitigen Obsoleszenz werden vom selben Artikel erfasst.
Diese Regeln stehen neben der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (2024/1799) und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781, die zusammen einen verbindlichen Rahmen für Reparierbarkeit und Langlebigkeit schaffen. Die praktische Wirkung für einen Onlineshop: Jede Aussage 'reparierbar', 'langlebig', 'für die Ewigkeit gebaut', 'zukunftssicher' oder 'lebenslang' muss durch verfügbare Ersatzteile, Reparaturdokumentation und eine substantiierte Lebensdauer gestützt sein — im selben Medium wie die Aussage. 'Zukunftssicher' ohne definiertes Support-Fenster ist nun ein markierter Begriff.
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Fügen Sie Ihre URL ein. EcoClaim markiert jeden verbotenen Begriff in Produktbeschreibungen, Datenblättern, Marketingseiten und Theme-Dateien — jede Markierung verknüpft mit ihrer spezifischen Anhang-I-Nummer oder ihrem UCPD-Artikel, samt KI-generierter rechtskonformer Neuformulierungen, die Sie direkt einfügen können. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kostenlosen Elektronik-Scan starten →Die 15 verbotenen Elektronikbegriffe — und rechtskonforme Neuformulierungen
Nachstehend finden Sie die Elektronik- und Tech-Teilmenge der Referenz mit 82 verbotenen Begriffen. Jeder Begriff ist ab dem 27. September 2026 unter EmpCo eigenständig verboten, sofern er nicht mit einer Substantiierung im selben Medium gepaart ist. Die rechtskonforme Alternative erfordert in jedem Fall den Nachweis auf derselben Seite, demselben Etikett, derselben Anzeige oder demselben Social-Media-Beitrag wie die Aussage selbst.
- 'Klimaneutral' / 'CO₂-neutral' / 'klimaneutral' für ein Gerät → weglassen. Ersetzen Sie dies durch das Apple-erprobte Muster: 'Herstellungsemissionen um 31 % gegenüber dem Basisjahr 2020 reduziert (verifiziert durch [Prüfer]); Restemissionen über [permanente Entnahmemethode] kompensiert, zusätzlich zur Reduktion — nicht an deren Stelle.'
- 'Energieeffizient' / 'stromsparend' / 'energiesparend' → 'Energieklasse B (EU-Energielabel, Reg. 2017/1369); 52 kWh/Jahr'. Niemals das bloße Adjektiv.
- 'Öko' / 'Eco-Modus' → benennen Sie die Funktion: 'Der Eco-Modus senkt die Leistungsaufnahme um bis zu 18 % gegenüber dem Standardmodus durch Reduzierung der Bildschirmhelligkeit'.
- 'Grün' / 'umweltfreundlich' / 'planetenfreundlich' → weglassen (generischer Verstoß gegen Anhang I, Nummer 2; keine Substantiierung möglich).
- 'Nachhaltig' / 'nachhaltige Technik' → 'Nach einem anerkannten Standard gebaut — TCO Certified Generation 9 (Zertifikatsnummer)'. Kein eigenständiges 'nachhaltig'.
- 'Aus recycelten Materialien' → 'Gehäuse: 100 % recyceltes Aluminium nach Gewicht; gesamter Recyclinganteil des Geräts 28 % nach Gewicht'.
- 'Meeresplastik' / 'zurückgewonnenes Plastik' → benennen Sie die zertifizierte Lieferkette und den Anteil: 'Lautsprechergitter: 35 % zertifiziertes strandnahes Plastik (ocean-bound) nach Komponentengewicht (OBP-zertifiziert)'.
- 'Recycelbar' → 'Recycelbar in den WEEE-Sammelströmen von [Land/Region]; informieren Sie sich über Ihre lokale Elektroaltgeräte-Sammelstelle'. Vages 'recycelbar' ist nach Anhang I, Nummer 4b verboten.
- 'Reparierbar' / 'leicht zu reparieren' → substantiieren: 'Reparierbarkeitsindex 8,1/10; Ersatzteile und Reparaturanleitungen 7 Jahre lang verfügbar'.
- 'Langlebig' / 'für die Ewigkeit gebaut' / 'auf Langlebigkeit ausgelegt' → geben Sie die nachgewiesene Lebensdauer und Garantie an: 'Getestet für 1.000 Ladezyklen bei Erhalt von ≥80 % Kapazität; 5 Jahre Garantie'.
- 'Zukunftssicher' → weglassen, sofern kein definiertes Software-Support-Fenster angegeben ist: 'Garantierte Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bis [Datum]'.
- 'Plastikfrei' / 'plastikfreie Verpackung' → 'Die Verpackung enthält kein Plastik; das Produktgehäuse besteht aus Polycarbonat' — suggerieren Sie niemals, das Gerät selbst sei plastikfrei, wenn es das nicht ist.
- 'Biologisch abbaubares' / 'kompostierbares' Zubehör → 'Industriell kompostierbar gemäß EN 13432 — nicht für die Heimkompostierung geeignet'.
- Selbst vergebene Siegel — 'Eco Choice', 'Green Tech', 'Climate Smart', 'Planet Positive' → durch eine unabhängige Zertifizierung ersetzen (EU Ecolabel, Blauer Engel, TCO Certified, EPEAT) und die Zertifikatsnummer im selben Medium anzeigen.
- 'Net-Zero-Marke' auf einer Produktseite → Net-Zero-Aussagen auf Unternehmensebene dürfen nicht als produktbezogener Umweltvorteil suggeriert werden; halten Sie unternehmensbezogene ESG-Botschaften von der Produktseite fern, sofern sie nicht für dieses Produkt substantiiert sind.
Anerkannte Zertifizierungen, die rechtskonform sind
EmpCo Anhang I, Nummer 2a lässt ein Nachhaltigkeits- oder Umweltsiegel nur dann zu, wenn es auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem durch Dritte beruht oder von einer Behörde eingerichtet wurde. Für Elektronik und Consumer-Tech sind die anerkannten Systeme:
- EU-Energielabel — behördliche A–G-Klasse nach Regulation (EU) 2017/1369. Für viele Produktgruppen verpflichtend; die Klasse ersetzt die Marketingsprache 'energieeffizient'.
- EU Ecolabel — behördliche Lebenszyklus-Zertifizierung, die einige elektronische Produktgruppen abdeckt (z. B. Displays, Computer).
- EPEAT — Drittregister für IT und Elektronik, das Kriterien zu Energie, Materialien und Lebensende abdeckt.
- TCO Certified — Nachhaltigkeitszertifizierung durch Dritte für IT-Produkte (Displays, Notebooks, Smartphones) mit unabhängiger Verifizierung.
- Blauer Engel — deutsches behördliches Umweltzeichen, das viele elektronische Geräte abdeckt.
- ENERGY STAR — über das EU–US-Abkommen für Bürogeräte anerkannt; verweist auf die tatsächlich gemessene Effizienz.
- Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799 und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 — der verbindliche Rahmen für Langlebigkeit und Reparierbarkeit, an dem sich Aussagen wie 'reparierbar' und 'langlebig' ausrichten müssen.
Elektronik wird bereits durch die Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (EU) 2017/1369, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781, die WEEE-Richtlinie über Elektroaltgeräte und die Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799 geregelt. EmpCo ersetzt keine dieser Vorschriften — sie ergänzt eine horizontale Ebene mit Verboten zu Umweltaussagen sowie den Regeln zu Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates. Eine vollständig rechtskonforme Geräte-Produktseite erfüllt die Energieverbrauchskennzeichnung, die Ökodesign-Informationspflichten UND die EmpCo-Verbote aus Anhang I und Artikel 6. Jede Ebene wird unabhängig durchgesetzt.
Prüf-Checkliste für Elektronik- & Tech-Marken
- Erfassen Sie jede Produktlinie, jeden Submarken- oder Sortimentsnamen, der 'Öko', 'Grün', 'Nachhaltig', 'Klima' oder 'Planet' verwendet. Jeder ist nun eine verbotene generische Aussage nach Anhang I, Nummer 2 — benennen Sie jedes Gerät der Linie um oder substantiieren Sie es einzeln.
- Ersetzen Sie jede Aussage 'energieeffizient', 'stromsparend' oder 'energiesparend' durch die tatsächliche EU-Energieklasse und den gemessenen Verbrauchswert (kWh/Jahr). Das bloße Adjektiv ohne Klassenangabe ist ein Verstoß durch eine generische Aussage.
- Prüfen Sie jede Geräteaussage 'klimaneutral', 'CO₂-neutral', 'klimaneutral' oder 'net-zero' am Apple-Watch-Maßstab: Offenlegung der Reduktionszahl, der Restemissionen und der Kompensationsmethode im selben Medium. Wenn es nicht auf die Produktseite passt, lassen Sie es weg — die 12 rechtskonformen Alternativen zeigen, was stattdessen zu sagen ist.
- Stellen Sie sicher, dass jede Aussage zum Recyclinganteil die spezifische Komponente und den exakten Gewichtsprozentsatz benennt. Ersetzen Sie 'aus recycelten Materialien' durch eine Neuformulierung mit Komponente und Prozentsatz; lassen Sie niemals ein einzelnes recyceltes Teil ein recyceltes Ganzes suggerieren.
- Prüfen Sie jede Aussage 'reparierbar', 'langlebig', 'für die Ewigkeit gebaut', 'zukunftssicher' oder 'lebenslang'. Jede muss durch verfügbare Ersatzteile, Reparaturdokumentation, eine getestete Lebensdauer und ein definiertes Software-Support-Fenster gestützt sein — im Einklang mit der Richtlinie zum Recht auf Reparatur (2024/1799).
- Überprüfen Sie jede Software-Update-Mitteilung. Stellen Sie ein Update nicht als notwendig dar, wenn es lediglich die Funktionalität verbessert, und legen Sie offen, wenn ein Update Leistung oder Funktionalität verringert. Diese Regel aus Artikel 6 ist einzigartig für vernetzte Geräte.
- Ersetzen Sie selbst vergebene Öko-Siegel ('Eco Choice', 'Green Tech', 'Climate Smart') durch eine anerkannte Zertifizierung durch Dritte (EU Ecolabel, Blauer Engel, TCO Certified, EPEAT) und zeigen Sie die Zertifikatsnummer im selben Medium wie das Siegel an.
- Lassen Sie den EcoClaim-Scanner über jede Produktseite, jedes Datenblatt, jede Vergleichstabelle, jede Marketing-E-Mail und jede Theme-Datei laufen. Scannen Sie monatlich erneut — Lieferanten-Feeds, Marktplatz-Import-Plugins und Content-Updates führen Verstöße erneut ein.
- Dokumentieren Sie die Nachweiskette für jede beibehaltene Aussage — Prüfberichte zum Energielabel, Zertifikate zum Recyclinganteil, Reparierbarkeitsbewertungen, Lebenszyklusdaten. AGCM, DGCCRF, ACM und die deutschen Gerichte werden dies bei der ersten Prüfung anfordern; fehlende Dokumentation kehrt die Vermutung zulasten des Händlers um.
Lesen Sie die vollständige Referenz mit 82 verbotenen Begriffen
Jeder verbotene Begriff seiner spezifischen Anhang-I-Nummer oder seinem UCPD-Artikel zugeordnet, samt der exakten rechtskonformen Neuformulierung für jeden — einschließlich der Elektronik- und Langlebigkeitsmuster, die dieser Beitrag behandelt.
Liste verbotener Begriffe ansehen →Möchten Sie sehen, wie ein echter Elektronik-Compliance-Scan aussieht? Durchstöbern Sie einen Beispiel-Scan-Bericht von EcoClaim für einen nicht rechtskonformen Shop, lernen Sie das Vorgehen in Wie Sie jede Website auf Greenwashing prüfen oder lesen Sie den vollständigen Leitfaden zu EmpCo / Green Claims Directive. Weitere Kategorie-Leitfäden und Fallanalysen finden Sie im EcoClaim-Blog.
Häufig gestellte Fragen
Sources
- EcoClaim — Verbotene & eingeschränkte Umweltaussagen (vollständige Referenz)
- EU Directive 2024/825 — Empowering Consumers for the Green Transition
- ESG Dive — 'Carbon neutral' Apple Watch not actually carbon neutral, says German court (Aug 2025)
- Regulation (EU) 2017/1369 — Energy Labelling Framework
- Directive (EU) 2024/1799 — Common Rules Promoting the Repair of Goods (Right to Repair)
- Regulation (EU) 2024/1781 — Ecodesign for Sustainable Products (ESPR)
- European Commission — Energy label and ecodesign
- UN Global E-waste Monitor
- European Parliament — Stopping greenwashing: how the EU regulates green claims
- Sidley Austin — New EU Directive Strengthens Consumer Protection Laws on Greenwashing and Circularity
FAQ
Darf ich mein Gerät in der EU weiterhin als 'klimaneutral' oder 'CO₂-neutral' bezeichnen?
Eigenständiges 'klimaneutral', 'CO₂-neutral' oder 'klimaneutral' ist ab dem 27. September 2026 nach Anhang I, Nummer 4a verboten. Das Landgericht Frankfurt setzte den Präzedenzfall am 26. August 2025 und untersagte Apple, die Apple Watch als 'CO₂-neutrales Produkt' zu bewerben, weil die Aufforstungs-Kompensationen nur bis 2029 gepachtet waren, nicht bis zum von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommenen langen Horizont. Rechtskonforme Neuformulierungen legen den Prozentsatz der Emissionsreduktion innerhalb der Wertschöpfungskette, die Restemissionen und die Kompensationsmethode im selben Medium wie die Aussage offen. Siehe [Klimaneutral ersetzen: 12 rechtskonforme Alternativen](/blog/replace-carbon-neutral-12-alternatives).
Ist 'energieeffizient' für Elektronik in der EU verboten?
'Energieeffizient', 'stromsparend' und 'energiesparend' sind als generische Umweltaussagen nach Anhang I, Nummer 2 verboten, wenn sie ohne Verankerung verwendet werden. Die anerkannte Hervorragung existiert bereits — die A–G-Klasse des EU-Energielabels nach Regulation (EU) 2017/1369. Geben Sie die tatsächliche Klasse und den Verbrauch an ('Energieklasse B; 52 kWh/Jahr') statt des bloßen Adjektivs. Ohne Klassenangabe ist die Aussage ab dem 27. September 2026 ein Verstoß durch eine generische Aussage.
Darf ich mein Produkt als 'aus recycelten Materialien' bezeichnen, wenn nur das Gehäuse recycelt ist?
Nein. Die Richtlinie verbietet es, eine Umweltaussage über ein gesamtes Produkt zu treffen, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt bezieht. 'Aus recycelten Materialien' bei einem Gerät ist irreführend, wenn nur das Gehäuse — oder die Verpackung — recycelten Anteil aufweist. Die rechtskonforme Neuformulierung benennt die Komponente und den exakten Gewichtsprozentsatz: 'Gehäuse: 100 % recyceltes Aluminium nach Gewicht; gesamter Recyclinganteil des Geräts 28 %.'
Wie lauten die neuen Regeln zu Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates?
EmpCo ändert Artikel 6 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, um elektronikspezifische Verbote hinzuzufügen: falsche Aussagen zur Langlebigkeit, ein Produkt als reparierbar darzustellen, wenn es das nicht ist, Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bewegen, Verbrauchsmaterialien früher als notwendig zu ersetzen, zu verschweigen, dass ein Software-Update die Funktionalität verringert, und ein Update als notwendig darzustellen, wenn es lediglich die Funktionalität verbessert. Diese stehen neben der Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799 und der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Jede Aussage 'reparierbar' oder 'langlebig' muss durch verfügbare Ersatzteile, Dokumentation und eine substantiierte Lebensdauer gestützt sein.
Gilt das Apple-Watch-Urteil auch für nicht-deutsche Elektronikmarken?
Ja. Die Deutsche Umwelthilfe — oder ein Wettbewerber — kann jede Marke verklagen, deren Geräte für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbare 'klimaneutral'-Botschaften tragen, unabhängig davon, wo die Marke eingetragen ist oder wo die Website gehostet wird. Ab dem 27. September 2026 wird derselbe Maßstab EU-weit unter EmpCo Anhang I, Nummer 4a, und in jedem Mitgliedstaat, in dem die Aussage sichtbar ist, können parallele Verfahren ausgelöst werden. Siehe den [Compliance-Leitfaden Deutschland](/guides/germany).
Welche Sanktion droht meinem Elektronikshop bei Nichteinhaltung am 27. September 2026?
Mindestens 4 % des jährlichen EU-Umsatzes oder 2 Millionen € (je nachdem, welcher Betrag höher ist) je betroffenem Mitgliedstaat, zuzüglich Gewinnabschöpfung und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Die italienische AGCM bis zu 10 Millionen € je Verstoß; das deutsche UWG erlaubt wettbewerberbasierte Zivilklagen mit Gewinnabschöpfung; die französische DGCCRF bis zu 100.000 € oder 80 % der Werbeausgaben; die niederländische ACM bis zu 900.000 € oder 1 % des Jahresumsatzes. Die vollständige Aufschlüsselung finden Sie unter [EU-Greenwashing-Sanktionen nach Land](/blog/eu-greenwashing-penalties-by-country).
Welche Zertifizierungen machen eine Elektronikaussage rechtskonform?
Anerkannte unabhängige oder behördliche Systeme: das EU-Energielabel (Regulation 2017/1369), EU Ecolabel, EPEAT, TCO Certified, Blauer Engel und ENERGY STAR für Bürogeräte. Ein selbst vergebenes Siegel ('Eco Choice', 'Green Tech') ist nach Anhang I, Nummer 2a verboten, sofern es nicht auf einem dieser Systeme beruht. Zeigen Sie die Zertifikatsnummer im selben Medium wie das Siegel an.