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So prüfen Sie Ihre Website auf Greenwashing (kostenloser Scanner)

Von EcoClaim2026-04-146 Min. Lesezeit
EcoClaim-Greenwashing-Scanner analysiert eine E-Commerce-Website

Am 27. September 2026 tritt die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (2024/825) in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Wenn Ihr Online-Shop Begriffe wie 'umweltfreundlich', 'nachhaltig' oder 'klimaneutral' ohne anerkannte Zertifizierung verwendet, drohen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes — pro Land. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Klimaneutral-Urteil im Juni 2024 bereits einen Präzedenzfall geschaffen. Frankreich hat Klimaneutralitäts-Aussagen verboten — seit Januar 2023. Dies ist keine Theorie, sondern durchsetzungsbereites Recht.

Die meisten Shop-Betreiber wissen nicht, dass ihre Produktseiten Greenwashing enthalten. Die Verstöße stammen häufig von Lieferanten, wurden von Wettbewerbern übernommen oder vor Jahren verfasst, als ‘umweltfreundlich’ noch akzeptabler Marketing-Jargon war. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen genau, wie Sie jeden Verstoß auf Ihrer Website finden und beheben — in fünf Schritten.

Was nach EU-Recht als Greenwashing gilt

Die Richtlinie erfasst neun Kategorien irreführender Umweltaussagen. Die am häufigsten verletzten sind allgemeine Aussagen (‘umweltfreundlich’, ‘grün’, ‘nachhaltig’), auf Kompensation basierende Klimaneutralitäts-Aussagen, selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen ohne überprüfbare Umsetzungspläne. Die vollständige Liste umfasst 82 eingeschränkte Begriffe, die ohne spezifische, überprüfbare Belege nicht im Marketing verwendet werden dürfen.

Nicht nur Produktseiten

Die Richtlinie erfasst jede verbrauchergerichtete Oberfläche: Produktbeschreibungen, Homepage-Banner, Checkout-Seiten, Verpackungstexte, Social-Media-Anzeigen und E-Mail-Marketing. Wenn eine Aussage für EU-Verbraucher sichtbar ist, fällt sie in den Anwendungsbereich.

So prüfen Sie Ihre Website auf Greenwashing: 5 Schritte

Schritt 1 — Führen Sie einen automatisierten Greenwashing-Scan durch

Der schnellste Weg, Verstöße zu finden, ist die Eingabe Ihrer Shop-URL in einen automatisierten Scanner, der jede Seite anhand der Richtlinien-Vorgaben prüft. Ein guter Scanner durchsucht Ihre gesamte Website, markiert konkrete Aussagen nach Schweregrad (kritisch, Warnung, konform), verweist auf die genaue Rechtsgrundlage für jede Markierung und schlägt konforme Umformulierungen vor.

Scannen Sie Ihren Shop in 60 Sekunden

Fügen Sie Ihre URL ein und erhalten Sie einen Compliance-Score, markierte Aussagen, Bußgeldschätzungen und KI-generierte konforme Umformulierungen. Keine Registrierung erforderlich.

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Schritt 2 — Überprüfen Sie jede Umweltaussage

Gehen Sie jede markierte Aussage aus den Scan-Ergebnissen durch. Fragen Sie sich bei jeder Aussage: Wird sie durch eine anerkannte Zertifizierung belegt (EU Ecolabel, FSC, GOTS)? Enthält sie spezifische, quantifizierte Kennzahlen? Kann ein Verbraucher die Belege nachprüfen? Wenn die Antwort auf eine dieser Fragen Nein lautet, verstößt die Aussage wahrscheinlich gegen die Richtlinie.

  • ‘Umweltfreundlich’ ohne Zertifizierung → Verboten gemäß Anhang I, Nummer 2
  • ‘Klimaneutral’ durch Kompensation → Verboten gemäß Anhang I, Nummer 4a
  • ‘Nachhaltige Kollektion’ ohne Spezifizierung → Verboten gemäß Artikel 2(o)
  • Selbst erstelltes Grünes Siegel → Verboten gemäß Anhang I, Nummer 2a
  • ‘Bis 2030 klimaneutral’ ohne Umsetzungsplan → Verboten gemäß Anhang I, Nummer 4

Schritt 3 — Prüfen Sie Bilder und visuelle Aussagen

Greenwashing beschränkt sich nicht auf Text. Die Richtlinie erfasst auch visuelle Elemente: grüne Farbschemata, die Umweltfreundlichkeit suggerieren, Naturbilder auf nicht-natürlichen Produkten, selbst erstellte Öko-Siegel und irreführende Verpackungsfotos. Eine Bild-Compliance-Prüfung erkennt visuelles Greenwashing, das Text-Scanner nicht erfassen.

Schritt 4 — Überprüfen Sie Zertifizierungen und Labels

Wenn Ihre Produkte Zertifizierungen tragen (EU Ecolabel, FSC, GOTS, OEKO-TEX, B Corp), stellen Sie sicher, dass die Zertifizierungsnummern angezeigt werden, die Zertifizierungen aktuell sind (nicht abgelaufen) und der Geltungsbereich mit Ihrer Aussage übereinstimmt. Eine abgelaufene FSC-Zertifizierung anzuzeigen oder ‘zertifizierte Bio-Baumwolle’ zu behaupten, wenn nur eine Zutat qualifiziert ist, stellt einen Verstoß gegen die Richtlinie dar.

Schritt 5 — Prüfen Sie länderspezifische Regelungen

Die Durchsetzung unterscheidet sich erheblich zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hat bereits im Dezember 2025 UWG-Änderungen verabschiedet — mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR pro Verstoß. Frankreich verbietet alle Klimaneutralitäts-Aussagen seit Januar 2023 — die strengste Regel in der EU. Die Niederlande haben KLM wegen irreführender ‘Fly Responsibly’-Aussagen sanktioniert. Spanien und Italien verfügen über eigene Durchsetzungsbehörden und Rechtsprechung.

Verkaufen Sie in mehreren EU-Ländern?

Jedes Land kann unabhängig Bußgelder verhängen. Ein Shop, der nach Deutschland, Frankreich und in die Niederlande verkauft, unterliegt drei separaten Durchsetzungsregimen. Länderspezifische Leitfäden helfen Ihnen, die für Ihre Märkte geltenden Regeln zu verstehen.

Häufige Greenwashing-Warnsignale auf Websites

Nach der Analyse Tausender E-Commerce-Shops sind dies die am häufigsten erkannten Verstöße:

  1. Vage Aussagen auf Kategorieseiten (‘unsere nachhaltige Kollektion’, ‘Öko-Sortiment’) — auf 73 % der markierten Shops vorhanden
  2. Klimaneutralitäts-Aussagen auf Basis von Kompensationspartnerschaften — durch die Richtlinie ausdrücklich verboten
  3. Selbst erstellte grüne Siegel oder ‘zertifiziert nachhaltig’-Labels ohne Drittprüfung
  4. Vergleichende Aussagen ohne Methodik (‘grüner als konventionell’, ‘geringster Impact’)
  5. Zukunftsversprechen ohne veröffentlichte, überprüfbare Umsetzungspläne (‘klimaneutral bis 2030’)
  6. Von Lieferanten übernommene Aussagen, die nie überprüft wurden (‘100 % Bio-Baumwolle’, obwohl nur die äußere Schicht qualifiziert ist)

Was tun, wenn Ihre Website Greenwashing enthält

Verstöße zu finden ist der erste Schritt. Sie zu beheben ist unkompliziert. Für jede markierte Aussage haben Sie drei Möglichkeiten: die Aussage vollständig entfernen, sie mit konkreten Belegen und Zertifizierungsverweisen ergänzen oder sie in konformer Sprache umformulieren. Die dritte Option ist meist die beste — sie bewahrt die Marketing-Wirkung und erfüllt gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen.

Zum Beispiel wird ‘Unsere Produkte sind umweltfreundlich’ zu ‘Hergestellt aus GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle (Zertifikat Nr. OC-12345), mit 91 % weniger Wasserverbrauch als konventioneller Anbau (SGS-geprüfter Audit 2025).’ Die Aussage ist stärker, glaubwürdiger und vollständig konform.

Erhalten Sie konforme Umformulierungen für jede Aussage

Der EcoClaim-Scanner markiert jeden Verstoß und generiert KI-gestützte konforme Umformulierungen, die Sie direkt in Ihre Produktseiten kopieren können.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Gibt es ein kostenloses Tool, um meine Website auf Greenwashing zu prüfen?

Ja. EcoClaim bietet einen kostenlosen Website-Scanner, der jede Seite anhand der 82 verbotenen Begriffe der EU-Richtlinie über Umweltaussagen (2024/825) prüft. Keine Registrierung erforderlich — fügen Sie Ihre URL ein und erhalten Sie die Ergebnisse in 60 Sekunden.

Wann tritt das EU-Greenwashing-Gesetz in Kraft?

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher ab dem 27. September 2026 durchsetzen. Allerdings sind die deutschen UWG-Änderungen bereits seit Dezember 2025 in Kraft, und Frankreich hat Klimaneutralitäts-Aussagen seit Januar 2023 verboten.

Welche Strafen drohen für Greenwashing in der EU?

Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes pro Land. Deutschland verhängt Bußgelder von bis zu 50.000 EUR pro Verstoß. Frankreich bis zu 100.000 EUR oder 80 % der Werbeausgaben. Jedes EU-Land ahndet Verstöße unabhängig.

Darf ich den Begriff ‘nachhaltig’ noch auf meiner Website verwenden?

Nicht ohne Einschränkung. Allgemeine Begriffe wie ‘nachhaltig’, ‘umweltfreundlich’ und ‘grün’ sind verboten, sofern sie nicht von spezifischen, überprüfbaren Belegen und einer anerkannten Zertifizierung auf demselben Medium begleitet werden.