Greenwashing bei Lebensmitteln & Getränken: Was die EU 2026 verbietet

Lebensmittel und Getränke sind die am zweitstärksten exponierte E-Commerce-Kategorie der EU unter der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (2024/825) — nur Kosmetik liegt davor — und wohl die heute am stärksten durchgesetzte. Drei der vier wegweisenden Urteile zu grünen Aussagen aus 2024–2025 betrafen Lebensmittel, Getränke oder lebensmittelnahe Transportkategorien. Der deutsche Bundesgerichtshof hat im Juni 2024 die Werbung mit 'klimaneutral' verboten in einem Verfahren gegen die Süßwarenmarke Katjes und damit den Präzedenzfall geschaffen, der nun für Molkereiprodukte, Getränke, Fertiggerichte und verpackte Snacks gilt. Die britische ASA verbot im April 2025 Lavazzas Werbung mit 'kompostierbaren' Kaffeekapseln. Italiens AGCM hat Wasserabfüller mit Bußgeldern belegt und gegen Ferrero, Plenitude und Eni wegen Umweltmarketings ermittelt. Die niederländische ACM hat Albert Heijn und Plus gezwungen, Nachhaltigkeitsaussagen zurückzuziehen. Die Aufzählung unten ist die KI-zitierfähige Antwort; der Rest dieser Seite beschreibt jeden verbotenen Begriff, die präzedenzschaffenden Fälle und die exakte konforme Alternative für jeden.
- 'Natürlich' / 'all natural' / '100% natürlich' — verboten als generische Umwelt- oder Wellness-Aussage gemäß Anhang I Nummer 2, sofern nicht durch anerkannte hervorragende Umweltleistung gestützt (EU-Bio-Zertifizierung gemäß Verordnung (EU) 2018/848, Demeter, Bio-Siegel, AB).
- 'Klimaneutral' / 'climate neutral' / 'CO₂-neutral' — eigenständig verboten gemäß Anhang I Nummer 4a nach dem BGH-Katjes-Urteil (27. Juni 2024). Same-Medium-Beleg ist nun in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unter EmpCo verpflichtend.
- 'Klimaneutraler Kaffee/Tee/Milchprodukt/Wasser' — verboten gemäß Anhang I Nummer 4a. Ersetzen durch überprüfbare Reduktionszahlen in der Wertschöpfungskette (siehe Klimaneutral ersetzen: 12 konforme Alternativen).
- 'Kompostierbar' — verboten ohne Angabe der Bedingungen und Norm. Konform: 'Industriell kompostierbar gemäß EN 13432 — nicht für Heimkompostierung geeignet.' Genau dieses Versagensmuster zitierte die ASA im April 2025 gegen Lavazza.
- 'Farm-fresh' / 'frisch vom Hof' / 'farm-to-table' — verboten als irreführende Aussage zur materiellen Herkunft gemäß Artikel 6 UGP-Richtlinie, wenn die Produktion industriell ist. Konform: die tatsächliche Stufe der Lieferkette benennen (z. B. 'Innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte bei Zulieferbetrieben in Murcia, Spanien abgefüllt').
- 'Hausgemacht' / 'handwerklich' / 'traditionelles Rezept' — verboten gemäß Artikel 6 UGP-Richtlinie, wenn die Produktion industriell ist. 'Hausgemacht' ist zudem nach nationalem Lebensmittelrecht in DE, FR, IT eingeschränkt — nur in einem Privathaushalt, nicht in Industrieanlagen hergestellte Lebensmittel.
- 'Umweltfreundliche Verpackung' / 'grüne Verpackung' / 'nachhaltige Flasche' — verboten gemäß Anhang I Nummer 2, sofern nicht an eine spezifische recycelbare Komponente UND einen tatsächlichen EU-Sammelstrom geknüpft. Die italienische AGCM hat Ferrarelle 2022 mit 90.000 € belegt für '100% recycelte' Flaschen, bei denen nur 50% recycelt waren.
- Selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel — 'Climate Friendly', 'Eco Choice', 'Bewust', 'Pure Origin', 'Real Food' Markenabzeichen — verboten gemäß Anhang I Nummer 2a unabhängig von der Definition, sofern nicht auf unabhängiger Drittzertifizierung beruhend.
- 'Nachhaltig' / 'nachhaltigster Supermarkt' / 'nachhaltig bezogen' — verboten ohne Offenlegung der Methodik gemäß Anhang I Nummer 2b. Die niederländische ACM zwang Albert Heijn 2023 dazu, 'nachhaltigster Supermarkt' aufzugeben, weil die Aussage auf Verbraucherwahrnehmungs-Umfragen statt auf einer Lebenszyklusbewertung beruhte.
- Sanktionen: mindestens 4% des jährlichen EU-Umsatzes oder 2 Millionen € (je höher) pro betroffenem Mitgliedstaat, plus Einziehung der Erlöse und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. AGCM bis zu 10 Mio. € pro Verstoß. Siehe EU-Greenwashing-Sanktionen nach Land.

Warum Lebensmittel & Getränke auf der Prioritätenliste jeder Aufsichtsbehörde stehen
Drei strukturelle Faktoren rücken Lebensmittel und Getränke an die Spitze jeder europäischen Vollzugswarteschlange. Erstens, Aussagendichte: eine typische Produktseite oder ein Etikett für verpackte Lebensmittel trägt 5 bis 9 Umwelt- oder Wellness-Aussagen ('natürlich', 'nachhaltig', 'farm-fresh', 'biologisch abbaubar', 'recycelbar', 'climate friendly', 'ohne künstliche Zusätze', 'pflanzenbasiert', 'wholesome'). Bei einem Lebensmittel-E-Commerce-Katalog mit 5.000 SKUs entsprechen zehn Aussagen pro Produkt 50.000 einzelnen Aussagen-Instanzen — und EmpCo verlangt für jede einen Same-Medium-Beleg. Zweitens, Altlasten im Marketing: die Hälfte des Vokabulars der Lebensmittelkategorie baut auf Begriffen ('natürlich', 'frisch', 'pur', 'wholesome', 'authentisch') auf, die keine rechtliche Definition haben und nach dem Wahrhaftigkeitsstandard von Artikel 7 der Richtlinie nicht belegt werden können. Drittens, Vollzugsfokus: die Greenwashing-Sweep der Europäischen Kommission gegen Fluggesellschaften 2024, koordiniert vom CPC-Netzwerk mit 20 Fluggesellschaften, signalisierte eine klare Vorlage für grenzüberschreitendes verbraucherschutzrechtliches Vorgehen — und dieselbe Koordinierungsstruktur richtet sich jetzt auf Lebensmittel, Molkerei und verpackte Getränke aus.
Die Richtlinie sieht keine Schonfrist für Produkte, Verpackungen oder Marketing vor, die zum Anwendungsdatum bereits in der EU-Vertriebskette sind. Jedes Etikett, jeder Regalaufsteller, jede Produktseite, jede DOOH-Anzeige, jeder Social-Post, jede PDF-Broschüre muss bis zum 27. September 2026 konform sein. Es gibt keinen 'Abverkaufs'-Spielraum für nicht konforme Bestände.
Fall 1: Katjes 'klimaneutral' — Das BGH-Urteil, das jede Lebensmittelmarke neu kalibriert

Am 27. Juni 2024 entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 98/23) gegen die Süßwarenmarke Katjes wegen der Vermarktung ihrer Produkte als 'klimaneutral' seit 2021. Klägerin war die Wettbewerbszentrale, der deutsche Verband zur Wettbewerbsüberwachung, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klagen kann, ohne auf eine Behörde zu warten. Das Gericht entschied, dass Klimaneutralitätsaussagen auf Konsumprodukten eine inhärent mehrdeutige Bedeutung haben — Emissionsreduktion und Emissionskompensation sind nicht gleichwertig — und dass die Bedeutung daher im selben Werbemedium erläutert werden muss, in dem die Aussage erscheint. Eine Fußnote, ein QR-Code oder ein Link zur Unternehmenswebsite reicht nicht aus.
Der Katjes-Präzedenzfall ist nun auf jedem deutschen Marktplatz bindend und gilt für jedes Lebensmittel- und Getränkeprodukt, das mit 'klimaneutral', 'CO₂-neutral', 'klimapositiv' oder 'klimafreundlich' beworben wird. Ab dem 27. September 2026 gilt derselbe Standard in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gemäß EmpCo Anhang I Nummer 4a. Marken, die mit dem Hinzufügen einer Website-Offenlegung reagiert haben, sind weiterhin nicht konform — der Beleg muss direkt auf derselben Seite, demselben Etikett, derselben Anzeige oder demselben Social-Post wie die Aussage erscheinen. Siehe den Compliance-Leitfaden Deutschland für die vollständige BGH-Präzedenzlandkarte und die Vollzugsauslöser der Wettbewerbszentrale.
Lehre für Lebensmittelmarken: Jede klimaneutrale, CO₂-neutrale, klimaneutrale oder Net-Zero-Aussage auf einer Produktseite, einem Etikett, einem Social-Post oder einem Regalaufsteller erfordert nun (1) die exakte erreichte Reduktionszahl in der Wertschöpfungskette, (2) das offengelegte Volumen der verbleibenden Emissionen und (3) die beschriebene Kompensationsmethode — alles im selben Medium. Das konforme Umformulierungsmuster in Klimaneutral ersetzen: 12 konforme Alternativen zeigt die BGH-getestete Formulierung.
Fall 2: Lavazza 'kompostierbare' Kapseln — UK ASA, April 2025
Am 30. April 2025 verbot die britische Advertising Standards Authority Lavazzas Werbung für 'kompostierbare' Kaffeekapseln, weil sie nicht klarstellte, dass die Kapseln industrielle Kompostieranlagen erfordern (konform mit EN 13432) und nicht für die Heimkompostierung geeignet sind. Lavazza UK und der Mitbeklagte Dualit wurden angewiesen, die Aussage nicht zu wiederholen und den tatsächlichen Entsorgungsweg offenzulegen. Das Urteil ist technisch UK-jurisdiktional, aber die Begründung der ASA lässt sich direkt auf EmpCo Anhang I Nummer 4 übertragen: 'kompostierbar' ist eine Umweltleistungsaussage, die Verbraucherkaufentscheidungen wesentlich beeinflusst, und Verbraucher verstehen sie vernünftigerweise als Entsorgung im eigenen Küchenkomposter, sofern ihnen nichts anderes gesagt wird.
Die EU-Durchsetzung unter EmpCo ab dem 27. September 2026 folgt derselben Logik, aber mit härteren Konsequenzen: statt einer unverbindlichen ASA-Entscheidung drohen Lebensmittelmarken Verwaltungsgeldbußen der Aufsichtsbehörden jedes betroffenen Mitgliedstaats. AGCM bis zu 10 Mio. € pro Verstoß in Italien, DGCCRF bis zu 100.000 € oder 80% der Werbeausgaben in Frankreich, ACM bis zu 1% des Jahresumsatzes in den Niederlanden. Das Faktenmuster wiederholt sich bei jeder Kaffee-, Tee-, Sachet-, Takeaway-Verpackung und Joghurtbecher-Marke, die 'kompostierbar' als Marketing-Kürzel verwendet — Nespresso, Tassimo, illy, Pukka, Yogi und Dutzende von Supermarkt-Eigenmarken sind demselben Risiko ausgesetzt.
Konforme Umformulierung: 'Industriell kompostierbar gemäß EN 13432 — nicht für Heimkompostierung geeignet; erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach industriellen Kompostieranlagen.' Der Satz muss im selben Medium wie die Aussage erscheinen — auf der Kapselhülle, auf der Produktseite, in der Social-Anzeige — und nicht hinter einer Fußnote oder einem 'Mehr erfahren'-Link versteckt sein.
Fall 3: Innocent Drinks 'Little Drinks, Big Dreams' — UK ASA, Februar 2022

Am 23. Februar 2022 bestätigte die britische ASA 26 Beschwerden (Hauptbeschwerdeführerin: Plastics Rebellion) gegen Innocent Drinks wegen der animierten TV- und VOD-Kampagne 'Little Drinks, Big Dreams', in der Waldtiere einen verschmutzten Planeten wiederherstellten, begleitet von der Zeile 'get fixing up the planet'. Die ASA stellte fest, dass die Anzeige den Eindruck erweckte, dass der Kauf von Innocent-Produkten positiv zur Umwelt beiträgt, während die Marke — als Coca-Cola-Tochter mit Einweg-Plastikflaschen — keine netto-positive Lebenszyklus-Wirkung belegen konnte. Die Kampagne wurde in ihrer bestehenden Form verboten.
Das Innocent-Urteil definiert einen kategorieweiten Standard: Implizite Positivwirkungs-Aussagen ('hilft dem Planeten', 'gut für die Natur', 'fix up the planet', 'besser für die Welt') lösen dieselbe Belegpflicht aus wie explizite. Unter EmpCo ab dem 27. September 2026 gilt dieser Standard für jede Lebensmittel- und Getränkemarke, die in Marketingkampagnen Naturbilder, Klima-Metaphern oder 'do good'-Botschaften verwendet. Die Marke muss die implizite Aussage mit Belegen über den gesamten Lebenszyklus untermauern — Beschaffung, Herstellung, Verpackung, Vertrieb, End-of-Life — und der Beleg muss im selben Medium wie die Andeutung erscheinen. Mood-Board-Greenwashing ist keine sichere Abkürzung im Kreativbriefing mehr.
Fall 4: San Benedetto 'CO₂ Zero Impact' & Ferrarelle '100% recycelt' — italienische AGCM
Italiens Wettbewerbsbehörde (AGCM) ist seit 2022 der aktivste Greenwashing-Vollstrecker im Lebensmittel- und Getränkebereich der EU. AGCMs Moral-Suasion-Verfahren zwang San Benedetto, die Aussage 'CO₂ Zero Impact' aus seiner abgefüllten Wasserlinie 'Ecogreen' zu entfernen. Im selben Jahr belegte die AGCM den Wettbewerber Ferrarelle mit 90.000 €, weil Flaschen als '100% recycelt' vermarktet wurden, obwohl nur der zentrale Korpus — nicht der Verschluss oder die Hülse — aus rPET bestand. Die Entscheidung liegt vor EmpCo, wendet aber die Substanz von Anhang I Nummer 4 an: eine Recyclinganteil-Aussage ist irreführend, sofern sie nicht angibt, welche Komponente recycelt ist und welchen Prozentsatz des Gesamtflaschengewichts diese Komponente ausmacht.
Die AGCM hat zudem seit 2022 Untersuchungen gegen Ferrero, Plenitude, Eni, Q8, Acqua Sant'Anna, Coca-Cola Italia und Alcantara wegen Nachhaltigkeitsaussagen eingeleitet oder verfolgt. Italien wird die EmpCo-Anforderungen in den bestehenden Codice del Consumo überführen und seine Obergrenze von 10 Millionen € pro Verstoß beibehalten — derzeit die höchste Verwaltungsgeldbußen-Obergrenze in der EU für irreführende Geschäftspraktiken. Siehe den Compliance-Leitfaden Italien für sektorale Vollzugsprioritäten und AGCM-Beweisoffenlegungs-Normen.
Konforme Umformulierung für Wasser- und Getränkeflaschen: 'Flaschenkorpus 100% recyceltes PET (rPET) gemäß EU-Sammelstrom; Verschluss 0% recycelt, Polyethylen; Hülse 0% recycelt, BOPP. Recyclinganteil insgesamt nach Gewicht: 87%.' Die numerische Spezifität ist das, was AGCM und DGCCRF verlangen — und woran sich die 82-Begriffe-Verbotsliste gegen EmpCo Anhang I Nummer 4 orientiert.
Fall 5: Albert Heijn & Plus 'nachhaltigster Supermarkt' — niederländische ACM, 2023
Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) ist seit 2021 der aktivste Vollstrecker grüner Aussagen im Lebensmitteleinzelhandel der EU. 2023 zwang die ACM Albert Heijn — die größte Supermarktkette der Niederlande — die Positionierung 'nachhaltigster Supermarkt' zurückzunehmen, die auf Kundenwahrnehmungs-Umfrageergebnissen statt auf einer überprüfbaren Lebenszyklusbewertung beruhte. Im Dezember 2023 verpflichtete sich Plus, die drittgrößte Kette des Landes, nach einer ACM-Untersuchung 'klimaatneutrale supermarkt' (klimaneutraler Supermarkt), 'bewust' (bewusst) und 'duurzaam' (nachhaltig) als Regalaufsteller und Kategorienüberschriften zu entfernen.
Der niederländische Präzedenzfall ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens hat die ACM ausdrückliche Leitlinien für Nachhaltigkeitsaussagen veröffentlicht, die nun von den Aufsichtsbehörden in Belgien, Schweden, Dänemark und Irland als Vorlage verwendet werden — was bedeutet, dass dieselben Faktenmuster in mindestens sieben Mitgliedstaaten Vollzugsmaßnahmen auslösen. Zweitens richteten sich die ACM-Maßnahmen nicht nur gegen Aussagen auf Produktseiten, sondern auch gegen Filialbeschilderung, Markenkampagnen und unternehmerische Nachhaltigkeitskommunikation — und schlossen damit die Lücke, die einige Marken zwischen 'Produktmarketing' und 'Unternehmenskommunikation' auszunutzen versuchten. Unter EmpCo ab dem 27. September 2026 ist diese Lücke überall geschlossen: jede für Verbraucher sichtbare Umweltaussage — auf einem Etikett, einem Regal, einer Homepage, einem ESG-Bericht-Cover — fällt unter die Richtlinie. Siehe den Compliance-Leitfaden Niederlande für die veröffentlichten Beweiskriterien der ACM.
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URL einfügen. EcoClaim markiert jeden verbotenen Begriff in Produktbeschreibungen, Inhaltsstoffseiten, Rezeptinhalten, Marketing-E-Mails und Theme-Dateien. Jede Markierung ist mit ihrem spezifischen Anhang-I-Punkt verknüpft. KI-generierte konforme Umformulierungen, die Sie direkt einfügen können. Kostenlos, keine Anmeldung.
Kostenlosen Lebensmittel- & Getränke-Scan starten →Die 14 verbotenen Lebensmittel- & Getränkebegriffe — und konforme Umformulierungen
Unten finden Sie den Lebensmittel- und Getränke-Auszug aus der 82-Begriffe-Verbotsliste. Jeder Begriff ist unter EmpCo ab dem 27. September 2026 eigenständig verboten, sofern er nicht mit einem Same-Medium-Beleg gepaart ist. Das konforme Alternativmuster erfordert in jedem Fall Belege auf derselben Seite, demselben Etikett, derselben Anzeige oder demselben Social-Post wie die Aussage selbst.
- 'Natürlich' / 'all natural' / '100% natürlich' → streichen oder 'Hergestellt mit EU-Bio-zertifizierten Zutaten gemäß Verordnung (EU) 2018/848 (Zertifikat IT-BIO-014-XXXX)'.
- 'Pur' → streichen, sofern es sich nicht um ein Ein-Zutaten-Produkt handelt (z. B. 'Reiner Honig aus Asturien' — erfordert weiterhin Same-Medium-Herkunftsbeleg).
- 'Frisch' / 'farm-fresh' / 'frisch vom Hof' → 'Innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte bei Zulieferbetrieben in [exakte Region], [Land] abgefüllt'. Vermeiden Sie 'farm-fresh' für industriell verarbeitete Produkte.
- 'Hausgemacht' / 'wie hausgemacht' → vollständig streichen für industrielle Produktion. Nach nationalem Lebensmittelrecht in DE, FR, IT eingeschränkt, unabhängig von EmpCo.
- 'Handwerklich' / 'artisanal' → nur erlaubt mit dokumentiertem Nachweis kleinchargiger Produktion; italienisches und französisches nationales Recht schränken den Begriff zusätzlich ein.
- 'Wholesome' / 'real food' → streichen (vager Verstoß gegen Artikel 7; kein rechtlicher Beleg möglich).
- 'Ohne künstliche Zusätze' / 'ohne Konservierungsstoffe' / 'no nasties' → eingeschränkt; nur erlaubt mit benannter spezifischer Inhaltsstoffklasse ('Ohne künstliche Farbstoffe gemäß Verordnung 1333/2008 Anhang II').
- 'Nachhaltig' / 'nachhaltig bezogen' → 'Bezogen aus [spezifischer Zertifizierung — MSC für Fisch, RSPO für Palmöl, Rainforest Alliance für Kakao, UEBT für Botanicals] (Zertifikatsnummer)'. Kein eigenständiges 'nachhaltig'.
- 'Umweltfreundliche Verpackung' / 'grüne Verpackung' → 'Flaschenkorpus 100% rPET, recycelbar in EU-PET-Sammelströmen; Verschluss PE, derzeit nicht recycelbar in [Land]'.
- 'Kompostierbar' → 'Industriell kompostierbar gemäß EN 13432 — nicht für Heimkompostierung geeignet'. (Das Lavazza-ASA-Muster.)
- 'Recycelbar' → 'Recycelbar in [Land/Region] [spezifischer Strom]; erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde'. Vages 'recycelbar' ist gemäß Anhang I Nummer 4b verboten.
- 'Klimafreundlich' / 'klimaneutral' / 'CO₂-neutral' / 'carbon neutral' → vollständig streichen. Ersetzen durch das BGH-konforme Muster: 'Fertigungsemissionen um 28% gegenüber Basis 2020 reduziert (verifiziert durch [Auditor]); verbleibende 6,4 tCO₂e pro 1.000 Einheiten über Gold Standard Projekt XYZ als Beitrag jenseits der Reduktion ausgeglichen'.
- 'Bio' / 'biologisch' / 'organic' → nur erlaubt mit dem EU-Bio-Logo und der Zertifizierungsnummer gemäß Verordnung (EU) 2018/848. Selbst angewandtes 'Bio'-Branding ist verboten.
- 'Fair-Trade' / 'fair gehandelt' → nur erlaubt mit Fairtrade-International-/FLO-Zertifizierung, Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organization (WFTO) oder gleichwertig — mit Referenznummer im selben Medium.

Anerkannte Zertifizierungen, die konform sind
EmpCo Anhang I Nummer 2a erlaubt Nachhaltigkeits- oder Umweltsiegel nur dann, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Behörde eingerichtet wurden. Für Lebensmittel und Getränke sind die anerkannten Systeme:
- EU-Bio-Logo gemäß Verordnung (EU) 2018/848 — Zertifizierung durch öffentliche Behörde, abdeckend landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete Lebensmittel, Wein, Aquakultur und Algen. Erfordert mindestens 95% Bio-Zutaten und einen Zertifiziercode (z. B. IT-BIO-014).
- Fairtrade International / FLO — Drittzertifizierung für Kakao, Kaffee, Zucker, Bananen, Tee, mit Rückverfolgbarkeit und Mindestpreisgarantien.
- Rainforest Alliance — Drittzertifizierung für Kaffee, Kakao, Tee, Palmöl, Bananen, mit Audits auf Betriebsebene.
- Marine Stewardship Council (MSC) — Drittzertifizierung für Wildfangfischerei; das 'blaue Häkchen' ersetzt Marketing-Sprache wie 'nachhaltig gefangen' oder 'meeresfreundlich'.
- Aquaculture Stewardship Council (ASC) — Drittzertifizierung für gezüchtete Meeresfrüchte.
- Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) — Drittzertifizierung für Palmöl-Lieferketten.
- UEBT — Union for Ethical BioTrade — Drittzertifizierung für Lieferketten botanischer Inhaltsstoffe.
- Demeter — Drittzertifizierung für biodynamischen Anbau (strenger als EU-Bio).
- V-Label und The Vegan Society — für vegane und vegetarische Produktaussagen.
- EU-Umweltzeichen (begrenzte Anwendbarkeit für Lebensmittelverpackungen, nicht für die Lebensmittel selbst).
Lebensmittelspezifische Aussagen werden durch [Verordnung (EU) 1169/2011](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169) zur Verbraucherinformation, die [Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924) und Verordnung (EU) 2018/848 für Bio-Erzeugnisse geregelt. EmpCo ersetzt keine dieser Vorschriften — sie fügt eine horizontale Schicht von Umweltaussagen-Verboten über alle Produktkategorien hinweg hinzu. Eine vollständig konforme Lebensmittelproduktseite muss Nährwertkennzeichnung, Bio-Zertifizierung (falls geltend gemacht) UND die EmpCo-Anhang-I-Verbote erfüllen. Jede Schicht wird unabhängig durchgesetzt.
Fünf-Monats-Audit-Checkliste für Lebensmittel- & Getränkemarken
- Inventarisieren Sie jeden Dachmarken-, Sub-Marken- oder Kollektionsnamen. Jede Verwendung von 'Natural', 'Pure', 'Real', 'Wholesome', 'Bewust', 'Authentic', 'Farm', 'Eco', 'Green', 'Bio' (wenn nicht EU-zertifiziert) oder 'Sustainable' als Name ist nun eine verbotene generische Aussage gemäß Anhang I Nummer 2 — benennen Sie um oder belegen Sie jedes Produkt der Linie einzeln.
- Auditieren Sie jede Produktseite, jedes Etikett, jeden Regalaufsteller, jede Social-Caption und jeden Rezept-Blogpost auf 'natürlich', 'frisch', 'farm-fresh', 'hausgemacht', 'handwerklich', 'wholesome', 'real', 'pur', 'ohne künstliche Zusätze', 'umweltfreundlich', 'nachhaltig', 'klimafreundlich', 'klimaneutral', 'kompostierbar', 'biologisch abbaubar', 'recycelbar', 'bio', 'organic', 'fair-trade'. Jede Instanz benötigt Same-Medium-Beleg oder Entfernung.
- Verifizieren Sie, dass Recyclinganteil-Aussagen exakte Prozentsätze haben UND jede Komponente (Korpus, Verschluss, Hülse, Etikett) identifizieren. Ersetzen Sie 'recycelbare Flasche' durch eine Ferrarelle-getestete Umformulierung, die angibt, welche Komponente recycelbar ist und in welchem EU-Sammelstrom.
- Verifizieren Sie, dass alle Aussagen 'klimaneutral', 'CO₂-neutral', 'carbon neutral', 'klimafreundlich' den BGH-Katjes-Standard erfüllen: Same-Medium-Erläuterung der Reduktionszahl, der verbleibenden Emissionen und der Kompensationsmethode. Wenn der Beleg nicht auf das Etikett oder die Produktseite passt, lassen Sie die Aussage weg — die 12 konformen Alternativen zeigen, was stattdessen zu sagen ist.
- Ersetzen Sie selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel ('Eco Choice', 'Bewust', 'Climate Friendly', 'Real Food', 'Pure Origin' Markenabzeichen) durch anerkannte Drittzertifizierung (EU-Bio, Fairtrade, Rainforest Alliance, MSC, ASC, RSPO) — und zeigen Sie den Namen der Zertifizierungsstelle und die Zertifikatsnummer im selben Medium wie das Abzeichen.
- Auditieren Sie Bio-Aussagen anhand der Verordnung (EU) 2018/848. Das EU-Bio-Logo ist für jedes vorverpackte Bio-Lebensmittel, das in der EU verkauft wird, verpflichtend; der Zertifiziercode (z. B. IT-BIO-014) muss sichtbar sein. 'Bio' oder 'organic' eigenständig ohne das Logo ist ein Verstoß gegen Verordnung 2018/848 zusätzlich zu EmpCo.
- Auditieren Sie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben anhand der Verordnung (EU) 1924/2006 — 'wholesome', 'gut für Sie', 'natural energy', 'feel better' sind unabhängig von EmpCo eingeschränkt, mit eigenen Vorab-Genehmigungsanforderungen über das EFSA-Register.
- Lassen Sie den EcoClaim-Scanner über jede Produktseite, jeden Rezept-Blogpost, jede Markengeschichten-Seite, jede E-Mail-Vorlage, jeden WhatsApp-Business-Katalog laufen. Scannen Sie monatlich neu, weil Lieferantenfeeds, Marktplatz-Import-Plugins und Inhaltsupdates Verstöße wieder einführen.
- Dokumentieren Sie die Beweiskette für jede beibehaltene Aussage — Zertifizierungs-PDFs, Laborberichte, Lebenszyklus-Methodiknotizen, Prozentberechnungen, Lieferantenerklärungen. AGCM, ACM und DGCCRF werden diese bei der ersten Inspektion anfordern; das Fehlen von Dokumentation kehrt die Vermutung gegen den Händler um.
Lesen Sie die vollständige 82-Begriffe-Verbotsliste
Jeder verbotene Begriff zugeordnet zu seinem spezifischen Anhang-I-Punkt oder UGP-Artikel, mit der exakten konformen Umformulierung für jeden — einschließlich der Lebensmittel- und Getränkemuster, die dieser Artikel abdeckt.
Verbotene Begriffe ansehen →Häufig gestellte Fragen
Sources
- EcoClaim — Verbotene und beschränkte grüne Aussagen (vollständige Referenz)
- EU-Richtlinie 2024/825 — Empowering Consumers for the Green Transition
- Verordnung (EU) 2018/848 — EU-Bio-Produktion und -Kennzeichnung
- Verordnung (EU) 1169/2011 — Information der Verbraucher über Lebensmittel
- BGH Katjes Klimaneutral-Urteil — Bundesgerichtshof (27. Juni 2024)
- UK ASA — Lavazza kompostierbare Kaffeekapseln (April 2025)
- UK ASA — Innocent Drinks 'Little Drinks, Big Dreams' (Februar 2022)
- UK ASA — Marlow Foods (Quorn) CO₂-Fußabdruck-Urteil (September 2020)
- Wettbewerbszentrale — Kommentar zum BGH-Klimaneutral-Urteil
- ACM (Niederlande) — Leitlinien zu Nachhaltigkeitsaussagen
- Europäische Kommission — Koordinierter CPC-Greenwashing-Sweep gegen Fluggesellschaften (April 2024)
- Steptoe — Green Claims Regulatory and Litigation Focus (2025)
FAQ
Ist 'natürlich' für EU-Lebensmittel und -Getränke verboten?
Die eigenständige Verwendung von 'natürlich', 'all natural' oder '100% natürlich' als Umwelt- oder Wellness-Aussage ist ab dem 27. September 2026 gemäß Anhang I Nummer 2 der UGP-Richtlinie (geändert durch Richtlinie 2024/825) verboten. 'Natürlich' kann weiterhin verwendet werden, wenn (1) es einen spezifischen Inhaltsstoff oder eine geografische Herkunft präzise beschreibt UND (2) das Produkt eine EU-Bio-Zertifizierung gemäß Verordnung 2018/848 ODER ein anerkanntes Drittsystem (Demeter, Fairtrade, MSC, RSPO) trägt, wobei die Zertifikatsnummer im selben Medium wie die Aussage gezeigt wird.
Kann ich mein Produkt in der EU weiterhin als 'klimaneutral' oder 'carbon neutral' bezeichnen?
Eigenständiges 'klimaneutral', 'carbon neutral', 'CO₂-neutral' oder 'klimafreundlich' ist ab dem 27. September 2026 verboten. Der deutsche Bundesgerichtshof setzte den Präzedenzfall im Katjes-Urteil (27. Juni 2024): Die Bedeutung der Aussage muss im selben Werbemedium erläutert werden, in dem die Aussage erscheint — nicht über eine Fußnote, einen QR-Code oder einen Website-Link. Konforme Umformulierungen legen den Prozentsatz der Emissionsreduktion in der Wertschöpfungskette, das Volumen der verbleibenden Emissionen und die Kompensationsmethode direkt auf der Produktseite oder dem Etikett offen. Siehe [Klimaneutral ersetzen: 12 konforme Alternativen](/blog/replace-carbon-neutral-12-alternatives).
Was ist mit 'farm-fresh'- oder 'hausgemacht'-Aussagen auf industriellen Lebensmittelprodukten?
Beide sind irreführende Geschäftspraktiken gemäß Artikel 6 UGP-Richtlinie, wenn die Produktion industriell ist. 'Hausgemacht' ist zudem nach nationalem Lebensmittelrecht in Deutschland, Frankreich und Italien eingeschränkt — nur in einem Privathaushalt, nicht in Industrieanlagen zubereitete Lebensmittel dürfen den Begriff verwenden. 'Farm-fresh' oder 'frisch vom Hof' muss durch die tatsächliche Stufe der Lieferkette ersetzt werden: 'Innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte bei Zulieferbetrieben in [Region, Land] abgefüllt'. Die EmpCo-Durchsetzung beginnt am 27. September 2026, aber die bestehenden UGP-Regeln gelten bereits.
Wurde Lavazza wegen des Urteils zu kompostierbaren Kapseln mit einem Bußgeld belegt?
Das UK-ASA-Urteil vom April 2025 gegen Lavazza UK und Dualit war nicht-monetär — die Anzeige wurde verboten und die Marken wurden angewiesen, die Aussage nicht zu wiederholen und den Entsorgungsweg im selben Medium klarzustellen. Das Urteil ist wichtig, weil dasselbe Faktenmuster (eine 'kompostierbar'-Aussage, die Verbraucher vernünftigerweise als heimkompostierbar interpretieren, obwohl die Realität nur industriell ist) ab dem 27. September 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ein Verstoß gegen Anhang I Nummer 4 ist. EU-Aufsichtsbehörden (AGCM, DGCCRF, ACM) können Bußgelder verhängen — Italien bis zu 10 Millionen € pro Verstoß, Frankreich bis zu 100.000 € oder 80% der Werbeausgaben.
Gilt das BGH-Katjes-Urteil für nicht-deutsche Lebensmittelmarken, die nach Deutschland verkaufen?
Ja. Die Wettbewerbszentrale und jeder konkurrierende Händler kann jede Marke verklagen, deren Produkte 'klimaneutral'-Botschaften für deutsche Verbraucher sichtbar tragen — unabhängig davon, wo die Marke eingetragen ist, wo das Produkt hergestellt wird oder wo die Website gehostet wird. Ab dem 27. September 2026 wird derselbe Standard EU-weit unter EmpCo Anhang I Nummer 4a, und parallele Verfahren können in jedem Mitgliedstaat ausgelöst werden, in dem die Aussage sichtbar ist.
Welche Sanktion droht meiner Lebensmittel- oder Getränkemarke bei Nicht-Konformität am 27. September 2026?
Mindestens 4% des jährlichen EU-Umsatzes oder 2 Millionen € (je höher) pro betroffenem Mitgliedstaat, plus Einziehung der Erlöse und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Italiens AGCM bis zu 10 Millionen € pro Verstoß. Das deutsche UWG erlaubt mitbewerberinitiierte Zivilklagen mit 50.000 € pro Verstoß plus Gewinnabschöpfung. Frankreichs DGCCRF bis zu 100.000 € oder 80% der Werbeausgaben. Niederlande ACM bis zu 900.000 € oder 1% des Jahresumsatzes (je höher). Siehe [EU-Greenwashing-Sanktionen nach Land](/blog/eu-greenwashing-penalties-by-country) für die vollständige Aufschlüsselung und ein Berechnungsbeispiel zur länderübergreifenden Haftung.
Reichen EU-Bio-Zertifizierung und Fairtrade aus, um mein Lebensmittelprodukt konform zu machen?
Sie sind notwendig, nicht ausreichend. EU-Bio (Verordnung 2018/848) und Fairtrade sind die Grundlage für jede Bio- oder Fair-Trade-Aussage, aber jede zusätzliche Umweltaussage auf der Seite — Recyclingfähigkeit der Verpackung, Klimawirkung, Nachhaltigkeit, ohne künstliche Zusätze — benötigt ihren eigenen Same-Medium-Beleg. Lebensmittel unterliegen zudem weiterhin der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (1924/2006) und der Verordnung über Verbraucherinformation (1169/2011), die EmpCo nicht ersetzt. Eine vollständig konforme Produktseite erfüllt alle vier regulatorischen Schichten.