← Zurück zum Blog

Green-Claims-Richtlinie zurückgezogen: 5 Aussagen bleiben verboten (2026)

Von EcoClaim2026-04-259 Min. Lesezeit
Gefaltetes EU-Verordnungsdokument mit Stempel 'zurückgezogen' — Symbol für die Rücknahme der Green-Claims-Richtlinie im Juni 2025

Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Green-Claims-Richtlinie zurückgezogen. Marketing-Teams in der gesamten EU atmeten auf. Sie hätten es nicht tun sollen. Die Green-Claims-Richtlinie (GCD) war ein *separater* Rechtsakt von der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (2024/825) — und die Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie, auch ECGT-Richtlinie genannt, ist weiterhin geltendes Recht. Ihre Umsetzungsfrist endete am 27. März 2026. Die EU-weite Anwendung beginnt am 27. September 2026. Nichts an der GCD-Rücknahme hat Greenwashing wieder legal gemacht.

Wenn überhaupt, ist das rechtliche Risiko nun höher als zuvor. Die GCD hätte ein vorgelagertes Verifizierungssystem eingeführt, das Unternehmen einen prozessualen Schutz bot — die Möglichkeit, grüne Aussagen vor der Veröffentlichung von einer benannten Stelle bestätigen zu lassen. Ohne dieses Instrument tragen Händler die volle Substantiierungslast allein, und nationale Regulatoren wenden die materiellen Regeln der ECGT ohne vorgelagerte Genehmigungsstufe an. Dieser Leitfaden erklärt, was zurückgezogen wurde, was bleibt, und die fünf konkreten Marketingaussagen, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin illegal sind.

Gefaltete Zeitung mit regulatorischen Schlagzeilen zur Berichterstattung über die Rücknahme der Green-Claims-Richtlinie
Die Rücknahme im Juni 2025 machte Schlagzeilen — die meiste Berichterstattung übersah jedoch den Unterschied zwischen GCD und der weiterhin verbindlichen Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie.

Was zurückgezogen wurde vs. was weiter bindend ist

Die beiden Richtlinien hatten unterschiedliche Zwecke. Die Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie 2024/825 — veröffentlicht am 6. März 2024 — fügt dem EU-Verbraucherschutz materielle Verbote hinzu: Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und verbietet damit konkrete Marketingaussagen ('klimaneutral', generische Umweltaussagen, selbst geschaffene Siegel und weitere Kategorien) und ändert die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), um neue vorvertragliche Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit vorzuschreiben. Diese Richtlinie ist Recht. Die Mitgliedstaaten hatten bis 27. März 2026 Zeit zur Umsetzung. Die Anwendung beginnt am 27. September 2026.

Die Green-Claims-Richtlinie — nie verabschiedet, im Juni 2025 zurückgezogen — hätte eine *prozessuale* Schicht über diese materiellen Regeln gelegt: Sie hätte Händler verpflichtet, Umweltaussagen über einen benannten unabhängigen Verifizierer zu substantiieren, bevor diese auf verbraucherbezogene Produkte gesetzt werden. Die Rücknahme entfernt diesen Vorab-Genehmigungsmechanismus. Sie entfernt nicht die zugrunde liegenden Verbote der Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie. Das materielle Verbot von 'klimaneutral'-Aussagen (Anhang I, Punkt 4a), generischen Aussagen (Anhang I, Punkt 2), selbst geschaffenen Nachhaltigkeitslabels (Anhang I, Punkt 2a) und der weiteren Kategorien aus der EcoClaim-Referenz für verbotene Wörter ist vollständig in Kraft.

Warum das mehr Risiko bedeutet, nicht weniger

Die Green-Claims-Richtlinie hätte einen strukturierten Weg zur Validierung von Aussagen geboten. Ohne sie tragen Sie die Substantiierungslast allein, und nationale Regulatoren (DGCCRF, AGCM, ACM, BGH-getriebene UWG-Verfahren) legen die materiellen Verbote der ECGT Fall für Fall aus — typischerweise gegen Sie, nicht zu Ihren Gunsten.

5 Aussagen, die im EU-Marketing weiterhin verboten sind

1. 'Klimaneutral' oder 'CO2-neutral' (kompensationsbasiert)

Anhang I, Punkt 4a der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken — eingeführt durch die Richtlinie 2024/825 — verbietet jede Umweltaussage über die Gesamt-Umweltwirkung eines Produkts, wenn die Aussage auf Treibhausgas-Kompensation statt auf nachweisbaren Reduktionen in der Wertschöpfungskette beruht. 'Klimaneutral', 'CO2-neutral', 'klimakompensiert', 'net zero' und 'carbon neutral' — alle ausdrücklich in der 82-Begriffe-Referenz gelistet — sind in jedem verbraucherbezogenen Kontext verboten, in dem der zugrunde liegende Mechanismus der Kauf von Kompensationen ist.

Das Pariser Tribunalurteil gegen TotalEnergies vom Oktober 2025 ordnete die Entfernung aller Klimaneutralitäts-Werbung und ein Zwangsgeld von 10.000 € pro Verzugstag an. In Deutschland untersagte das OLG Frankfurt Apple, die Apple Watch als 'klimaneutral' zu beschreiben, weil Apples Kompensationsmethode — basierend auf kurzfristigen Wiederaufforstungs-Pachten — den Klimaneutral-Substantiierungsstandard des BGH vom Juni 2024 nicht erfüllte. Beide Urteile ergingen vor dem Anwendungsdatum September 2026 — sie wenden bestehendes Verbraucherrecht im Inhalt dessen an, was die ECGT kodifiziert.

2. Generische grüne Aussagen: 'umweltfreundlich', 'nachhaltig', 'grün', 'natürlich'

Anhang I, Punkt 2 verbietet jede generische Umweltaussage — 'umweltfreundlich', 'nachhaltig', 'grün', 'umweltverträglich', 'natürlich', 'klimafreundlich', 'sauber', 'bewusst' — wenn sie ohne anerkannte Zertifizierung exzellenter Umweltleistung auf demselben Medium verwendet wird. Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom Januar 2024 nennt diese Begriffe ausdrücklich. Es sind die 23 am häufigsten markierten Begriffe in EcoClaim-Scans über EU-E-Commerce-Shops.

'Auf demselben Medium' ist die zentrale Formulierung. Eine Produktseite mit 'umweltfreundliche Baumwolle' muss die Zertifizierung (GOTS, OEKO-TEX) und die Zertifikatsnummer auf derselben Seite zeigen — nicht über einen versteckten Link auf eine Über-uns-Seite. Die vollständige Liste der eingeschränkten generischen Begriffe mit konformen Alternativen findet sich auf der Seite Verbotene und eingeschränkte grüne Aussagen.

E-Commerce-Produktdisplay mit mehreren Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackung und Beschilderung
Generische Aussagen auf Produktseiten, Kategorietiteln und Startseiten-Bannern sind die häufigsten Verstöße in EcoClaim-Scans — vorhanden in 73 % der auditierten Shops.

3. 'Net zero bis 2030' und andere Zukunftsversprechen ohne veröffentlichten Fahrplan

Anhang I, Punkt 4 (geänderte Fassung) verbietet Umweltaussagen über zukünftige Leistung, sofern sie nicht durch einen klaren, terminierten, überprüfbaren Umsetzungsplan mit regelmäßigem unabhängigem Monitoring gestützt sind. Ein eigenständiges Versprechen 'bis 2030 net zero', 'auf dem Weg zur Klimaneutralität' oder 'verpflichtet zu einer nachhaltigen Zukunft' ist verboten ohne den veröffentlichten, überwachten Fahrplan, der es trägt. Aspirationssprache ohne Plan gilt unabhängig von der Unternehmensabsicht als irreführend.

Diese Kategorie trifft Großmarken besonders, weil ihre Marketingteams darauf trainiert sind, mit ehrgeizigen Zielen zu führen. Die ECGT verlangt, dass jede prospektive Umweltaussage — auf demselben Medium — den Umsetzungs-Zeitplan, die unabhängige Monitoring-Stelle und messbare Zwischenziele enthält. 'Auf dem Weg zur Klimaneutralität' ohne diese Elemente ist nun ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht. Siehe Aussagen zu zukünftiger Leistung für die sechs eingeschränkten Formen.

4. Selbst geschaffene Nachhaltigkeits-Siegel und Trust-Marks

Anhang I, Punkt 2a — ebenfalls eingeführt durch die Richtlinie 2024/825 — verbietet die Anzeige jeglicher Nachhaltigkeitslabel, die nicht auf einem Drittzertifizierungssystem beruhen oder nicht von öffentlichen Behörden eingerichtet wurden. Selbst verliehene Eco-Label, markeninterne Trust-Marks, interne Nachhaltigkeits-Scores als Autoritätsbeleg, grüne Häkchen, Blattsymbole mit Zertifizierungs-Anmutung — alle verboten auf jeder verbrauchergerichteten Oberfläche, einschließlich Produktkacheln, Checkout-Seiten und E-Mail-Signaturen.

Diese Kategorie betrifft einen großen Teil der Shopify- und WooCommerce-Shops, die Badge-Apps und Theme-Sektionen einsetzen, um 'Verifiziert nachhaltig', 'Grün zertifiziert' oder 'Eco approved' ohne zugrunde liegende Zertifizierung anzuzeigen. Die Kategorie selbst geschaffener Labels in der EcoClaim-Referenz listet jeden verbotenen Markentyp mit der exakten Ersetzungsanforderung. Anerkannte Drittsysteme (EU Ecolabel, GOTS, FSC, OEKO-TEX, B Corp mit aktuellem Zertifikat) bleiben mit vollständiger Referenzangabe zulässig.

5. 'Recyclebar' ohne verifizierte lokale Recycling-Infrastruktur

Anhang I, Punkt 4b verbietet die Aussage, ein Produkt sei 'recyclebar', wenn die tatsächliche Recycling-Infrastruktur für das Material nicht so verfügbar ist, dass der Verbraucher sie praktisch nutzen kann. Eine als 'recyclebar' beschriftete Polypropylen-Schale ist in Mitgliedstaaten irreführend, die diesen Polymer nicht in Hausmüllströmen sammeln. Die Richtlinie schränkt zudem 'recycelt' ohne genauen Prozentsatz und Referenzstandard (GRS, RCS), 'kompostierbar' ohne Industrie- vs. Heimkompostierung und 'biologisch abbaubar' ohne Bedingungen, Zeitrahmen und End-of-Life-Anteil nach EN 13432 oder gleichwertig ein.

Diese Kategorie wird aggressiv von der niederländischen ACM durchgesetzt, die seit 2023 H&M und Decathlon zur Überarbeitung von Materialaussagen verpflichtet hat. Die vollständige Liste der Material- und Zusammensetzungsbeschränkungen in der EcoClaim-Referenz zeigt die Substantiierungsanforderung pro Begriff — einschließlich Zertifizierungsstelle, Lebenszyklusstufe und Verifizierungsmethode.

Leerer Gerichtssaal als Symbol für die 2025er Vollzugsentscheidungen vor dem ECGT-Anwendungsdatum
TotalEnergies, FlixBus und Apple verloren 2025 Greenwashing-Verfahren — sie wenden bestehendes Verbraucherrecht an, das die ECGT EU-weit im September 2026 kodifiziert.

Was die Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie tatsächlich tut

Die Richtlinie 2024/825 ändert zwei bestehende Rechtsakte des EU-Verbraucherrechts und führt 13 neue verbotene Praktiken in Anhang I der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein. Die neuen Punkte umfassen: generische Umweltaussagen (Punkt 2), selbst geschaffene Nachhaltigkeitslabels (Punkt 2a), Vergleichsaussagen ohne Methodik (Punkt 2b), Aussagen zu zukünftiger Leistung ohne Fahrplan (Punkt 4), kompensationsbasierte Neutralitäts-Aussagen (Punkt 4a), Recyclingfähigkeits-Aussagen ohne Infrastruktur (Punkt 4b) sowie vier Auslöser geplanter Obsoleszenz (Punkte 23d–23g). Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen von mindestens 4 % des Inland-Umsatzes vorsehen, oder mindestens 2 Mio. €, sofern der Umsatz nicht ermittelt werden kann. Die vollständige Zuordnung jedes verbotenen Begriffs zum jeweiligen Anhang-I-Punkt findet sich in der 82-Begriffe-Referenz.

Was die GCD ergänzt hätte

Die Green-Claims-Richtlinie hätte ein prozessuales Verifizierungssystem über diese Verbote gelegt: Aussagen hätten vor Veröffentlichung von einem benannten unabhängigen Verifizierer validiert werden müssen. Die Rücknahme bedeutet, dass Händler diese Substantiierungslast allein tragen, während nationale Regulatoren die materiellen Regeln der ECGT im Nachhinein Fall für Fall auslegen.

Der Mythos: 'Die GCD war die strenge — Rücknahme heißt weniger Risiko'

Das ist die teuerste Fehllesung des Nachrichtenzyklus 2025. Das Verifizierungsregime der GCD hätte einen strukturierten, vorhersehbaren Weg zur Compliance geschaffen — Aussage mit Substantiierung einreichen, Genehmigung erhalten, mit Sicherheit veröffentlichen. Die Rücknahme schwächt nicht die materiellen Verbote; sie entfernt die prozessuale Sicherheit. Nationale Regulatoren wenden den materiellen Inhalt der Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie nun über die bestehenden Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrahmen an, mit Rechtsprechung, die in drei der größten EU-Volkswirtschaften (Deutschland, Frankreich, Italien) bereits gegen Werbetreibende ausfällt.

Shops, die die Schlagzeile vom Juni 2025 als Freibrief gelesen haben, treten in das durchsetzungsstärkste Zeitfenster der EU-Verbraucherrechtsgeschichte ein. Die Urteile aus 2025 gegen TotalEnergies, FlixBus und Apple ergingen vor dem Anwendungsdatum September 2026 — sie sind die Vorhut, nicht die Ausnahme. Die italienische AGCM hat offene Verfahren gegen Alcantara, Oreal und Dolce & Gabbana wegen Nachhaltigkeitsaussagen. Die niederländische ACM ist gegen KLM, H&M und Decathlon vorgegangen. Das Verbraucherschutz-Kooperationsnetz der EU führte 2024 eine koordinierte Greenwashing-Aktion gegen Fluggesellschaften auf Basis desselben materiellen Rechts durch.

Was jetzt zu tun ist

Die Rücknahme der Green-Claims-Richtlinie ändert keine einzige Zeile materielles Verbot. Die Compliance-Arbeit bleibt dieselbe wie vor Juni 2025: jede verbrauchergerichtete Oberfläche auditieren, jeden Begriff der 82-Begriffe-Referenz für verbotene Wörter entfernen oder qualifizieren und für jede verbleibende Umweltaussage die Substantiierung dokumentieren. Dass es keinen Vorab-Genehmigungsmechanismus mehr gibt, macht das Audit wichtiger, nicht weniger wichtig — denn Regulatoren wenden die Regeln rückwirkend auf das Veröffentlichte an, ohne Möglichkeit, vorab Erlaubnis einzuholen.

  1. Vollständigen Site-Scan durchführen, um beanstandbare Aussagen zu zählen und gegen die 82 verbotenen Begriffe zu taggen
  2. Site-weite Aussagen zuerst entfernen — Startseiten-Banner, Theme-Defaults, Footer-Texte, Kategorie-Header — denn sie multiplizieren sich über tausende Impressionen
  3. Für jede verbleibende Aussage: entfernen, mit Same-Medium-Beleg qualifizieren oder durch eine quantifizierte Alternative mit anerkannter Zertifizierung ersetzen
  4. Substantiierungsakte für jede beibehaltene Aussage dokumentieren — Zertifikatsnummer, Auditdatum, Methodik — sodass sie auf Anfrage des Regulators auffindbar ist
  5. Nach jedem Produkt-Launch und Lieferanten-Import erneut scannen; Greenwashing-Risiko kommt durch neue Produktfeeds zurück, auch nach einem sauberen Audit

Finden Sie jeden verbotenen Begriff in Ihrem Shop in 60 Sekunden

URL einfügen. EcoClaim crawlt jede Seite, markiert Aussagen nach Schweregrad gegen alle 82 verbotenen Begriffe und ordnet jede Markierung dem konkreten Anhang-I-Punkt oder UCPD-Artikel zu. Kostenlos, ohne Registrierung.

Kostenlosen Scan starten →

Lesen Sie die vollständige 82-Begriffe-Referenz

Jeder verbotene Begriff, zugeordnet zum konkreten Anhang-I-Punkt oder UCPD-Artikel, mit der exakten konformen Umformulierung, die Sie in Produktbeschreibungen, Theme-Dateien und E-Mail-Flows einfügen können.

Vollständige Liste verbotener Wörter ansehen →

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wurde die Green-Claims-Richtlinie gestrichen?

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag der Green-Claims-Richtlinie im Juni 2025 zurückgezogen — sie wird also nicht als Recht verabschiedet. Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (2024/825), die die materiellen Verbote gegen Greenwashing enthält, bleibt jedoch vollständig in Kraft und gilt EU-weit ab 27. September 2026.

Ist Greenwashing in der EU nach der GCD-Rücknahme noch illegal?

Ja. Die materiellen Verbote irreführender Umweltaussagen stehen in der Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie (2024/825), nicht in der zurückgezogenen GCD. Generische Aussagen, kompensationsbasierte Neutralität, selbst geschaffene Labels, Zukunftsversprechen ohne Fahrplan und ungestützte Recyclingfähigkeits-Aussagen sind in allen 27 Mitgliedstaaten weiterhin illegal.

Was war der Unterschied zwischen der Green-Claims-Richtlinie und der Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie?

Die Verbraucher-Stärkungs-Richtlinie (2024/825) führt materielle Verbote ein — sie ändert das EU-Verbraucherrecht und verbietet konkrete Marketingaussagen. Die Green-Claims-Richtlinie hätte eine prozessuale Schicht hinzugefügt: Vorab-Verifizierung grüner Aussagen durch eine benannte unabhängige Stelle. Nur die prozessuale Schicht wurde zurückgezogen. Die materiellen Verbote sind weiter Recht.

Wurde seit der Rücknahme ein Unternehmen sanktioniert?

Ja. Das Pariser Tribunalurteil gegen TotalEnergies vom Oktober 2025 — vier Monate nach der GCD-Rücknahme — ordnete die Entfernung der Klimaneutralitäts-Werbung und 10.000 € pro Verzugstag an. Der Bundesgerichtshof entschied im Februar 2025 gegen FlixBus. Apple wurde untersagt, die Apple Watch in Deutschland als 'klimaneutral' zu beschreiben. Alle wenden bestehendes Verbraucherrecht im Einklang mit dem Inhalt der ECGT an.

Warum ist das Vollzugsrisiko nach der GCD-Rücknahme höher?

Die zurückgezogene Green-Claims-Richtlinie hätte Händlern einen strukturierten Vorab-Pfad geboten: Aussage mit Substantiierung einreichen, Genehmigung erhalten, mit prozessualer Sicherheit veröffentlichen. Ohne sie tragen Händler die Substantiierungslast allein, und nationale Regulatoren wenden die ECGT-Verbote Fall für Fall an — typischerweise gegen den Werbetreibenden. Das materielle Risiko bleibt unverändert; die prozessuale Schutzschicht ist weg.

Was sollte mein Shop jetzt tun?

Vollständigen Site-Scan gegen die 82 verbotenen Begriffe in der EcoClaim-Referenz durchführen, zuerst seitenweite generische Aussagen entfernen (Startseiten-Banner, Theme-Defaults, Footer), dann Produktbeschreibungen, Marketing-E-Mails und Verpackungstexte auditieren. Substantiierung für jede beibehaltene Aussage dokumentieren. Nach jedem Produkt-Launch erneut scannen.