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82 verbotene Grün-Begriffe nach der EU-ECGT-Richtlinie (2026)

Von EcoClaim2026-04-2512 Min. Lesezeit
EU-Verordnungsdokumente und die vollständige Referenz von 82 verbotenen grünen Marketingbegriffen

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (2024/825) — bekannt als ECGT-Richtlinie — verbietet oder beschränkt 82 unterschiedliche Umwelt-Marketingbegriffe, wenn sie ohne spezifische, überprüfbare Substantiierung verwendet werden. Die Richtlinie wurde am 6. März 2024 veröffentlicht, die Umsetzungsfrist endete am 27. März 2026, und die EU-weite Anwendung beginnt am 27. September 2026. Ab diesem Datum exponiert jeder der 82 unten aufgeführten Begriffe — sei es in einer Produktbeschreibung, einem Startseiten-Banner, Verpackungstext oder Marketing-Mail — den Händler Bußgeldern bis zu 4 % des Inland-Umsatzes — pro Mitgliedstaat, parallel.

Dies ist die vollständige Referenz. Die meisten kursierenden öffentlichen Listen decken die 12–28 offensichtlichsten Einträge ab ('umweltfreundlich', 'grün', 'klimaneutral') und enden dort. Der tatsächliche Geltungsbereich der Richtlinie — sobald jeder verbotene Aussagentyp aus Anhang I, den Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Q&A der Kommission von November 2025 erfasst ist — umfasst 82 Begriffe in 8 rechtlich eigenständigen Kategorien. Jeder Begriff in der EcoClaim-Referenz für verbotene Wörter ist einem konkreten Anhang-I-Punkt oder UCPD-Artikel zugeordnet, mit der rechtlichen Begründung und einer konformen Alternative.

Nachhaltigkeits-Etiketten und Produktverpackungen, die die acht Kategorien verbotener Aussagen veranschaulichen
82 Begriffe in 8 Kategorien: generische, CO2-, Material-, Zukunfts-, Label-, Vergleichs-, Obsoleszenz- und Pflicht-als-Merkmal-Aussagen.

Wie die 82-Begriffe-Liste aufgebaut ist

Artikel 6 der Richtlinie 2005/29/EG, geändert durch die Richtlinie 2024/825, qualifiziert jede Umweltaussage als irreführende Geschäftspraxis, wenn sie generisch ist, nicht auf demselben Medium substantiiert wird, ausschließlich auf Kompensationen beruht oder einen Umweltvorteil suggeriert, der nicht tatsächlich erbracht wird. Anhang I derselben Richtlinie — die Schwarzliste der unter allen Umständen unlauteren Praktiken — fügt 13 neue Punkte hinzu (4a, 4b, 2a, 2b, 4c, 23a, 23b, 23c, 23d, 23e, 23f, 23g, 23h), die bestimmte Aussagentypen ausnahmslos verbieten. Die 82-Begriffe-Referenz ist die Schnittmenge dieser Rechtsquellen, angewandt auf die tatsächlich vom EU-E-Commerce verwendete Marketingsprache. Vollständige kategorisierte Liste auf der Seite Verbotene und eingeschränkte grüne Aussagen.

Warum 82 statt 28?

Die meisten öffentlichen Listen decken nur die markantesten generischen und CO2-Begriffe ab. Sie übersehen die Kategorie der Zukunftsaussagen (Anhang I, Punkt 4), der geplanten Obsoleszenz (Anhang I, Punkte 23d–23g) und gesetzlicher Pflichten als Merkmal (Artikel 7 irreführende Unterlassung). EcoClaims 82-Begriffe-Liste ist die einzige öffentliche Referenz, die alle acht von der Richtlinie adressierten Kategorien abdeckt.

Die 82 verbotenen Begriffe nach Kategorie

1. Generische Umweltaussagen (23 Begriffe) — Anhang I, Punkt 2 + Artikel 6(2)

Generische Aussagen vermitteln einen ungerechtfertigten Eindruck von Umwelttugend, ohne den konkreten Vorteil oder dessen Verifikation zu spezifizieren. Die Richtlinie verbietet sie ausnahmslos, wenn sie ohne anerkannte Zertifizierung exzellenter Umweltleistung auf demselben Medium verwendet werden. Dies ist die größte und am häufigsten verletzte Kategorie.

  • Eco-friendly — verbotene generische Aussage; ohne Spezifikation des Geltungsbereichs nicht zertifizierbar
  • Green — explizit in der EU-Parlament-Pressemitteilung von Januar 2024 als verbotener Begriff genannt
  • Sustainable — am häufigsten markierter Begriff in EcoClaim-Scans, als eigenständiges Label verboten
  • Natural — irreführend zur Umweltwirkung (auch Arsen und Rohöl sind 'natürlich')
  • Environmentally friendly — explizit in Anhang I der konsolidierten Richtlinie aufgeführt
  • Earth-friendly — Variante von 'environmentally friendly', gleiches Verbot
  • Planet-friendly — kein Produkt kann glaubhaft einen planetaren Nutzen behaupten
  • Clean — mehrdeutig; besonders problematisch in Kosmetik und Lebensmitteln
  • Conscious — impliziert ethische/ökologische Tugend ohne Substantiierung
  • Responsible — generische Tugendaussage ohne messbare Bezugsgröße
  • Non-toxic — impliziert breite Sicherheit ohne Testdaten
  • Eco — abgekürzte generische Aussage, kontextunabhängig verboten
  • Nature's friend — generische Implikation natürlicher Harmonie
  • Ecological — generische Aussage ohne wissenschaftliche Substantiierung
  • Environmentally correct — impliziert regulatorische oder moralische Konformität ohne Beleg
  • Climate friendly — Variante der Klimaneutralitäts-Sprache, verboten
  • Gentle on the environment — vage qualitative Aussage
  • Not harmful to the environment — negative Aussage, ebenso wenig substantiierbar
  • Carbon friendly — Variante der Klimaneutralitäts-Sprache
  • Sustainability — als eigenständiges Produkt-Label verwendet, verboten
  • Good for the planet — kategorische Aussage, verboten
  • Green choice — generische Positionierung, verboten
  • Pure — impliziert Abwesenheit schädlicher Bestandteile ohne Spezifikation

Vollständige rechtliche Begründung für jeden Begriff

Die /banned-words-Seite listet jeden Begriff mit konkreter Rechtsgrundlage, regulatorischem Aufgreifkriterium und konformer Alternative, die Sie direkt in Produktbeschreibungen einfügen können.

Vollständige Liste verbotener Wörter ansehen →

2. CO2- und Klimaaussagen (18 Begriffe) — Anhang I, Punkte 4 und 4a

Anhang I, Punkt 4a — eingeführt durch Richtlinie 2024/825 — verbietet jede Umweltaussage, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht, wenn sie auf die Gesamt-Umweltwirkung eines Produkts angewendet wird. Klima- und CO2-Neutralitätsaussagen, die auf gekauften Kompensationen beruhen (statt auf nachweisbaren Emissionsreduktionen in der Wertschöpfungskette), sind unter allen Umständen verboten. Das TotalEnergies-Urteil von Oktober 2025 und das Verbot von Apples 'klimaneutral'-Werbung für Apple Watch in Deutschland wenden diese Regel direkt an.

  • Carbon positive — impliziert positiven Netto-Klimaeffekt, fast nie substantiierbar
  • CO2 reduced — muss quantifiziert, baseline-bezogen und nach anerkannter Methodik verifiziert sein
  • Reduced carbon footprint — gleiche Substantiierungsanforderung wie CO2 reduced
  • Carbon neutral — verboten, wenn auf Kompensation gestützt (Anhang I, 4a), sonst eingeschränkt
  • Carbon negative — Behauptung netto-negativer Wirkung; außergewöhnlicher Beleg erforderlich
  • Climate neutral — gleiches Kompensationsverbot wie carbon neutral
  • Net zero — mehrdeutig zwischen Konzern- und Produktaussage, eingeschränkt
  • Carbon offset — kann nicht als grünes Argument im Produktmarketing verwendet werden
  • Climate positive — impliziert positiven Netto-Klimaeffekt, fast nie substantiierbar
  • CO2 compensated — gleiches Kompensationsverbot
  • Zero emissions — nur zulässig für tatsächlich emissionsfreie Produkte (z. B. E-Fahrzeug im Betrieb, mit Offenlegung)
  • Low carbon — muss quantifiziert und referenziert sein, nicht eigenständig verwendbar
  • CO2 neutral — gleiches Verbot wie carbon neutral / climate neutral
  • Carbon compensated — kompensationsbasiert, verboten
  • Climate compensated — kompensationsbasiert, verboten
  • Carbon balanced — impliziert Netto-Neutralität ohne spezifizierten Mechanismus, verboten
  • Climate balanced — gleiches Verbot
  • We offset our emissions — explizit als grünes Argument durch Anhang I, Punkt 4a verboten
Apple-Watch-Präzedenz

Apple wurde in Deutschland die Verwendung von 'klimaneutral' für die Apple Watch untersagt, nachdem das OLG Frankfurt feststellte, dass kurzfristige Wiederaufforstungs-Pachten den BGH-Substantiierungsstandard nicht erfüllen. Wenn Apples Marketingbudget die Aussage nicht schützt, kann sich kein E-Commerce-Shop darauf verlassen.

Aufgeschlagenes EU-Verordnungsdokument zeigt die Anhang-I-Punkte, die spezifische Umweltaussagen verbieten
Jeder der 82 Begriffe ist einem konkreten Punkt von Anhang I der Richtlinie 2024/825 oder den Artikeln 6/7 der konsolidierten UCPD zugeordnet.

3. Material- und Zusammensetzungsaussagen (9 Begriffe) — Substantiierungsregeln nach Artikel 6

Material- und Zusammensetzungsaussagen sind nicht ausnahmslos verboten, aber durch die Substantiierungsanforderungen von Artikel 6 stark eingeschränkt. Sie müssen Prozentsatz, Zertifizierungsstelle und Lebenszyklus-Phase angeben, auf die sich die Aussage bezieht. Ein Produkt ist nicht 'recycelbar', wenn in der Region des Verbrauchers keine Recycling-Infrastruktur existiert; es ist nicht 'biologisch', sofern es nicht das EU-Bio-Logo mit vollständiger Zertifizierungsreferenz trägt.

  • Biodegradable — muss Bedingungen, Zeitrahmen und End-of-Life-Anteil angeben (EN 13432 oder gleichwertig)
  • Compostable — muss industrielle vs. heimische Kompostierung und Zertifizierungsstelle angeben
  • Recyclable — verboten ohne Verifizierung lokaler Recycling-Infrastruktur (Anhang I, 4b)
  • Recycled — muss exakten Prozentsatz und Referenzstandard angeben (z. B. GRS, RCS)
  • Organic — beschränkt auf Produkte mit EU-Ecolabel oder EU-Bio-Logo
  • Bio-based — muss Bio-Anteil nach ISO 16620 angeben
  • Plastic-free — muss Geltungsbereich (Verpackung, Produkt, beides) und Verifizierungsmethode angeben
  • Chemical-free — kategorisch irreführend; alles besteht aus Chemikalien, in dieser Form verboten
  • Made from natural materials — vage; muss Material, Herkunft und überprüfbaren Anteil angeben

4. Aussagen zu zukünftiger Leistung (6 Begriffe) — Anhang I, Punkt 4

Anhang I, Punkt 4 (geänderte Fassung) verbietet Umweltaussagen über zukünftige Leistung, sofern die Aussage nicht durch einen klaren, terminierten, überprüfbaren Umsetzungsplan mit regelmäßigem unabhängigem Monitoring gestützt ist. Generische Sprache zukünftiger Aspirationen ist unabhängig von der Unternehmensabsicht verboten.

  • Will be sustainable by [Jahr] — verboten ohne veröffentlichten, überwachten Fahrplan
  • On track to net zero — verboten ohne unabhängig geprüften Fortschrittsbericht
  • Committed to [Umweltziel] — verboten als eigenständige Aussage; muss den Plan einschließen
  • Working towards [Umweltziel] — gleiches Verbot
  • Aiming for zero waste — verboten ohne quantifizierten, terminierten Müllreduzierungsplan
  • Transitioning to [Erneuerbare / Kreislaufmodell] — muss veröffentlichten Übergangsplan enthalten

5. Selbst geschaffene Labels und Zertifizierungen (5 Begriffe) — Anhang I, Punkt 2a

Anhang I, Punkt 2a — ebenfalls eingeführt durch Richtlinie 2024/825 — verbietet die Anzeige eines Nachhaltigkeitslabels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von öffentlichen Behörden eingerichtet wurde. Selbst geschaffene Abzeichen, markeninterne Trust-Marks und visuelle Elemente, die eine Drittprüfung suggerieren, sind auf allen verbrauchergerichteten Oberflächen verboten.

  • Self-awarded eco-label — ausnahmslos verboten; nur Drittzertifikate sind zulässig
  • Unverified trust mark — unabhängig vom Design verboten
  • Own sustainability score — als Autorität präsentierter interner Score ist verboten
  • Green checkmark / leaf icon — visuelle Hinweise mit Zertifizierungsanmutung sind verboten
  • Approved by [eigene Marke] — zirkuläres Endorsement, verboten

Konforme Alternativen für jeden verbotenen Begriff

Die vollständige /banned-words-Referenz zeigt für jeden der 82 Begriffe die exakte konforme Umformulierung — direkt einfügbar in Produktbeschreibungen, Startseiten-Banner und E-Mail-Flows.

Konforme Umformulierungen erhalten →

6. Vergleichsaussagen (6 Begriffe) — Artikel 6 + Anhang I, Punkt 2b

Vergleichende Umweltaussagen ('grüner', 'nachhaltiger', 'besser für den Planeten') sind eingeschränkt, sofern der Vergleich nicht auf gleichwertigen Produkten, identischer Methodik und einer transparenten Referenzbasis beruht. Anhang I, Punkt 2b verbietet vergleichende Aussagen, die Vergleichsobjekt und Methodik nicht auf demselben Medium ausweisen können.

  • Greener than [Wettbewerber / Kategorie] — verboten ohne veröffentlichte Methodik und Like-for-like-Vergleich
  • More sustainable — vager Vergleichsmaßstab, verboten
  • Better for the planet — kategorische Aussage ohne Baseline, verboten
  • Eco-friendlier — vergleichende Variante einer generischen Aussage, doppelt verboten
  • Best in class — verboten ohne unabhängiges Benchmarking und Klassendefinition
  • Industry-leading sustainability — verboten ohne branchenweite Drittbewertung

7. Auslöser geplanter Obsoleszenz (7 Begriffe) — Anhang I, Punkte 23d–23g

Produkt-Zertifizierungslabels und nachvollziehbare grüne Nachweise auf der Verpackung
Die Substantiierung muss auf demselben Medium wie die Aussage erfolgen — keine versteckten Links, keine separaten Landingpages.

Die Richtlinie 2024/825 fügte Anhang I neue Punkte hinzu (23d, 23e, 23f, 23g), die Praktiken verbieten, die zu vorzeitigem Produkt-Austausch führen. Marketingsprache, die Verbraucher zum Entsorgen funktionierender Produkte drängt — selbst wenn sie als 'die umweltbewusste Wahl' präsentiert wird — ist ausnahmslos verboten. Diese Kategorie wird in Wettbewerber-Listen häufig übersehen, weil sie an der Schnittstelle von Verbraucher- und Umweltrecht liegt.

  • Upgrade now — your model is no longer supported — verboten, wenn zur Förderung des Austauschs funktionierender Güter eingesetzt
  • Replace now for best results — verboten, wenn das vorhandene Produkt funktional nicht beeinträchtigt ist
  • Your accessory is incompatible — verboten, wenn die Interoperabilität zuvor nicht offengelegt wurde
  • Software update required — verboten, wenn das Update bestehende Funktionalität künstlich einschränkt
  • Time to upgrade — verboten im Marketing für Produkte ohne definiertes Lebensende
  • End of life — replace your product — verboten ohne unabhängige Lebensende-Bestimmung
  • Your filter needs replacing — verboten ohne klaren Leistungsschwellenwert und Offenlegung

Eine gesetzliche Pflicht als besonderes Produktmerkmal darzustellen ist eine irreführende Geschäftspraxis nach Artikel 7 der konsolidierten UCPD. 'BPA-free' darf nicht als Vorteil beworben werden, wenn BPA in der Produktkategorie ohnehin beschränkt ist; 'CE certified' ist eine Pflichtanforderung, kein Merkmal. Diese Kategorie erfasst einen großen Anteil des Greenwashings in Kosmetik, Elektronik und Spielzeug.

  • BPA-free — eingeschränkt, wenn BPA in der Produktkategorie bereits verboten ist (z. B. Babyflaschen)
  • CE certified — als Marketingmerkmal verboten; CE-Kennzeichnung ist verpflichtend, nicht optional
  • 2-year warranty — eingeschränkt; das EU-Mindestmaß sind zwei Jahre, kein Markenvorteil
  • No animal testing — eingeschränkt in Kosmetik, wo Tierversuche nach Verordnung (EG) 1223/2009 ohnehin verboten sind
  • REACH compliant — als Merkmal verboten; REACH-Konformität ist gesetzlich vorgeschrieben
  • RoHS compliant — als Merkmal verboten; RoHS ist für Elektronik in der EU verpflichtend
  • CLP labelled — als Merkmal verboten; CLP-Kennzeichnung ist für Gefahrstoffe Pflicht
  • Phthalate-free — eingeschränkt, wenn die relevanten Phthalate bereits verboten sind (REACH Anhang XVII)

So verwenden Sie diese Liste

Die 82-Begriffe-Liste ist vor allem als Selbstaudit-Referenz nützlich. Für jeden Begriff, der irgendwo in Ihrem Shop auftaucht — Produktseite, Kategorietitel, Startseiten-Banner, Theme-Default-Text, E-Mail-Vorlage — wählen Sie eine von drei Antworten: (1) den Begriff vollständig entfernen, (2) ihn mit Same-Medium-Beleg und Zertifizierungsverweis qualifizieren oder (3) ihn durch eine quantifizierte Alternative ersetzen. Die Seite Verbotene und eingeschränkte grüne Aussagen zeigt für jeden Begriff die exakte konforme Umformulierung.

  1. Beginnen Sie mit seitenweiten Aussagen — Startseiten-Banner, Theme-Defaults, Footer-Texte, Kategorie-Header — denn sie multiplizieren sich über tausende Impressionen
  2. Auditieren Sie als Nächstes Produktbeschreibungen, mit besonderem Augenmerk auf Lieferantentexte aus CSV-Importen oder Apps wie DSers und Spocket
  3. Prüfen Sie Marketing-E-Mail-Flows — die Richtlinie erfasst alle verbrauchergerichteten Oberflächen, einschließlich Klaviyo- und Shopify-Email-Automation
  4. Überprüfen Sie online beschriebene Verpackungstexte — die digitale Beschreibung physischer Verpackung gehört ebenfalls zum Anwendungsbereich
  5. Scannen Sie nach jedem Produkt-Launch und Lieferanten-Import erneut, um neue Verstöße zu erkennen

Scannen Sie Ihren Shop in 60 Sekunden gegen alle 82 Begriffe

URL einfügen. EcoClaim crawlt jede Seite, markiert Aussagen nach Schweregrad, ordnet jede dem konkreten Richtlinien-Artikel zu und erzeugt KI-gestützte konforme Umformulierungen, die Sie direkt einfügen können. Kostenlos, ohne Registrierung.

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Warum andere Listen bei 28 stehenbleiben

Die im Internet kursierenden öffentlichen Listen — auch jene konkurrierender Scanner — decken meist die 28 offensichtlichsten Einträge ab: die generischen Schlagworte ('umweltfreundlich', 'grün', 'nachhaltig') und die meistliticierten CO2-Begriffe ('klimaneutral', 'CO2-neutral', 'net zero'). Diese 28 Begriffe sind real, aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Verbotsfläche. Die übrigen 54 Begriffe — Sprache zukünftiger Leistung, selbst geschaffene Labels, Vergleichsaussagen, Obsoleszenz-Auslöser und Pflicht-als-Merkmal-Aussagen — sind ebenso durchsetzbar, und mehrere der medial wirksamsten 2025er-Verfahren (FlixBus, TotalEnergies, AGCM-Mode-Untersuchungen) treffen Kategorien, die keine 28-Begriffe-Liste erfasst. Die vollständige 82-Begriffe-Referenz wird auf der EcoClaim-Seite verbotener Wörter gepflegt.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wie viele grüne Marketingbegriffe sind nach der EU-ECGT-Richtlinie verboten?

Die EcoClaim-Referenz identifiziert 82 verbotene und eingeschränkte Begriffe in 8 rechtlich eigenständigen Kategorien: generische Umweltaussagen, CO2- und Klimaaussagen, Material- und Zusammensetzungsaussagen, Aussagen zu zukünftiger Leistung, selbst geschaffene Labels, Vergleichsaussagen, Auslöser geplanter Obsoleszenz und gesetzliche Pflichten als Merkmal. Die meisten öffentlichen Listen decken nur 12–28 Einträge ab — typischerweise die markantesten generischen und CO2-Begriffe — doch die tatsächliche Verbotsfläche nach Anhang I und Artikel 6–7 ist deutlich breiter.

Woher stammt die 82-Begriffe-Liste rechtlich?

Jeder Begriff ist einer konkreten Rechtsquelle zugeordnet: Anhang-I-Punkte 2, 2a, 2b, 4, 4a, 4b, 23d–23g der konsolidierten Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (geändert durch Richtlinie 2024/825), Artikel 6 und 7 derselben Richtlinie sowie der Q&A-Leitfaden der Europäischen Kommission von November 2025. Die vollständige Rechtsreferenz pro Begriff ist auf der EcoClaim-Seite /banned-words.

Sind alle 82 Begriffe ausnahmslos verboten?

Nein. Etwa die Hälfte ist ausnahmslos verboten, wenn sie als eigenständige Marketingaussagen verwendet werden (die Stufe 'high risk' in der EcoClaim-Referenz); die andere Hälfte ist eingeschränkt — nur zulässig mit Same-Medium-Substantiierung, Zertifizierungsverweis und quantifiziertem Geltungsbereich. Die /banned-words-Seite kennzeichnet jeden Begriff mit Risikostufe und der genauen Substantiierungsanforderung.

Was ist mit Begriffen wie 'recycelbar' oder 'biologisch' — sind die verboten?

Diese Begriffe fallen in die Material- und Zusammensetzungs-Kategorie. Sie sind nicht ausnahmslos verboten, aber stark eingeschränkt: 'recyclable' setzt verifizierte lokale Recycling-Infrastruktur voraus (Anhang I, 4b), 'organic' verlangt das EU-Bio-Logo mit vollständiger Zertifizierungsreferenz und 'recycled' verlangt einen exakten Prozentsatz nach anerkanntem Standard (GRS, RCS).

Wurde bereits ein Unternehmen wegen dieser Begriffe sanktioniert?

Ja. TotalEnergies wurde im Oktober 2025 vom Tribunal judiciaire de Paris verurteilt, Klimaneutralitäts-Werbung zu entfernen und 10.000 € pro Verzugstag zu zahlen. FlixBus verlor im Februar 2025 vor dem Bundesgerichtshof wegen 'klimaneutral'-Werbung. Apple wurde in Deutschland untersagt, die Apple Watch als 'klimaneutral' zu beschreiben. Die italienische AGCM untersucht seit 2022 Alcantara, Oreal und Dolce & Gabbana wegen Nachhaltigkeitsaussagen.

Wie prüfe ich, ob mein Shop einen der 82 Begriffe verwendet?

Starten Sie den kostenlosen EcoClaim-Scanner — er crawlt jede öffentlich zugängliche Seite Ihres Shops, markiert Aussagen nach Schweregrad gegen alle 82 Begriffe und ordnet jede Markierung dem konkreten Richtlinien-Artikel zu. Der Scan dauert 60 Sekunden und enthält KI-erzeugte konforme Umformulierungen, die Sie direkt in Produktbeschreibungen, Theme-Dateien und E-Mail-Vorlagen einfügen können.